Firmenabklärung
Am 1. April 2021 traten Neufassungen der Anleitung und Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Bildung und Prüfung von Firmen und Namen sowie der internen Weisung zur Prüfung der Firmenidentität in Kraft. Die neuen Weisungen leiten eine Praxisänderung ein, die einerseits die Identitätsprüfung von Geschäftsfirmen und andererseits die Namen und Sigel geschützter internationaler Organisationen betrifft.
Das EHRA hat in diesem Zusammenhang die Praxismitteilung 2/21 (https://ehra.fenceit.ch/de/praxismitteilungen/) publiziert, die über die entsprechenden Änderungen informiert. Die beiden Weisungen in ihrer Fassung ab dem 1. April 2021 finden Sie hier: https://ehra.fenceit.ch/de/weisungen
Die Wahl einer Firma (=Name des Unternehmens) unterliegt Einschränkungen. Die Firma juristischer Personen darf nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet werden. Im Weiteren darf eine Firma nicht zu Täuschungen Anlass geben. Sie haben folgende Abklärungsmöglichkeiten:
Unter dieser Internetadresse können Sie abklären, ob eine bestimmte Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Beachten Sie, dass nicht alle Einzel-, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften enthalten sind. Der Firmenschutz dieser Rechtsformen ist aber ohnehin auf den Sitz des Unternehmens beschränkt.
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Beim eidgenössischen Handelsregisteramt können Sie eine Liste ähnlich lautender Firmen bestellen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und empfiehlt sich für juristische Personen.
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Für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma ist das kantonale Handelsregisteramt zuständig. Sofern Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen gewählte Firma den handelsregisterrechtlichen Erfordernissen entspricht, können Sie eine Vorprüfung beantragen. Bei der Vorprüfung einer Firma sollte auch der Zweck vorgeprüft werden, damit sich das Handelsregisteramt über die Firma-Zweck-Relation äussern kann. Die Vorprüfung kostet Fr. 40.- pro Viertelstunde.
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