Einzelunternehmen Unterschrift
Hinweise betreffend Unterschriftsbeglaubigungen
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Wer muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen?
Alle im Handelsregister einzutragenden, zeichnungsberechtigten Personen , welche dem Handelsregister noch nicht bekannt sind, müssen mit der Anmeldung eine amtlich beglaubigte Unterschrift einreichen.
Wie ist vorzugehen?
Alle im Handelsregister einzutragenden, zeichnungsberechtigten Personen , welche dem Handelsregister noch nicht bekannt sind, müssen mit der Anmeldung eine amtlich beglaubigte Unterschrift einreichen.
Wie ist vorzugehen?
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Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein zivilstandsregisterrechtlich anerkannter
Identitätsausweis
(Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) vorzulegen.
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Die zu beglaubigende Unterschrift ist
im Beisein der Beglaubigungsperson
persönlich
anzubringen
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Begeben Sie sich für die Beglaubigung bitte
persönlich
zu einer
Gemeindeverwaltung
, einem
Notar
oder dem
Handelsregisteramt
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Wozu werden Unterschriftsbeglaubigungen benötigt?
Im Rechtsverkehr unter Privaten und mit Registerbehörden (z.B. Grundbuchamt, Zivilstandsamt, Handelsregisteramt) müssen die Unterschriften auf Privaturkunden beglaubigt werden. Dies dient als Beweis, dass die Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt und somit echt ist.
Im Rechtsverkehr unter Privaten und mit Registerbehörden (z.B. Grundbuchamt, Zivilstandsamt, Handelsregisteramt) müssen die Unterschriften auf Privaturkunden beglaubigt werden. Dies dient als Beweis, dass die Unterschrift tatsächlich von der genannten Person stammt und somit echt ist.