AG: Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland (Änderungen)

Aktiengesellschaft: Änderungen bei einer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland

Angaben zum Hauptsitz

Ändert die Firma, der Zweck, der Sitz, die Höhe oder die Einteilung des Kapitals des Hauptsitzes, etc., so sind dem Handelsregisteramt die Belege einzureichen, welche den Nachweis der Änderungen erbringen (Protokolle, evtl. Handelsregisterauszug, bei Statutenänderungen ein beglaubigtes Exemplar der aktuellen Statuten). Zusätzlich ist eine Anmeldung einzureichen. Diese ist im Original zu unterzeichnen von einer oder mehreren für den Hauptsitz oder die Zweigniederlassung zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder einer bevollmächtigten Drittperson. Die Vollmacht, die der Drittperson ausgestellt wird, muss von einem oder mehreren zeichnungsberechtigten Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans des Hauptsitzes gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet sein. Sie ist der Anmeldung beizulegen.



Sitz und Domiziländerung der Zweigniederlassung

Verlegt die Zweigniederlassung ihr Domizil oder ihren Sitz innerhalb des Kantons Basel-Landschaft so sind folgende Belege einzureichen:

Verlegt die Zweigniederlassung ihren Sitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft ist die Anmeldung beim Handelsregisteramt des neuen Kantons einzureichen.



Eingetragene Personen

Finden Änderungen bezüglich der eingetragenen Personen bei der Zweigniederlassung statt, so sind folgende Belege einzureichen:


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