AG: Zweigniederlassung mit Hauptsitz in der Schweiz (Neueintragung)
Unter einer Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie jene ausübt und dabei über eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Unabhängigkeit verfügt.
Die Firma der Hauptniederlassung muss vollständig und unverändert in der Firma der Zweigniederlassung wiedergegeben werden. Die Firma der Zweigniederlassung darf zudem mit einem spezifischen Zusatz versehen werden.
Weist die Firma der Zweigniederlassung einen Zusatz auf, muss sie die Bezeichnung „Zweigniederlassung“ enthalten.
Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in der Schweiz benötigen wir folgende Unterlagen:
1.
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Anmeldung, im Original unterzeichnet von einer oder mehreren für den Hauptsitz oder die Zweigniederlassung zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder einer bevollmächtigten Drittperson. Die Vollmacht, die der Drittperson ausgestellt wird, muss von einem oder mehreren zeichnungsberechtigten Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans des Hauptsitzes gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet sein. Sie ist der Anmeldung beizulegen. |
2.
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Beglaubigte Unterschrift: Die Personen, welche die Anmeldung unterschrieben haben, bzw. jede neu ernannte Person, welche zeichnungsberechtigt ist und deren Unterschrift für die Rechtseinheit dem Handelsregisteramt BL noch nicht vorliegt ist, muss eine beglaubigte Unterschrift einreichen. Die Beglaubigung kann auf der Gemeindeverwaltung, bei einem Notar oder beim Handelsregisteramt BL vorgenommen werden. Im Ausland vorgenommene Beglaubigungen bedürfen einer Apostille/Überbeglaubigung. In der Regel erfolgt die beglaubigte Unterschrift auf der Anmeldung oder einem Beiblatt. |
3.
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Domizilhaltererklärung: Sofern die Zweigniederlassung ihr Domizil bei einer natürlichen oder juristischen Person hat (z.B. c/o Hans Meier, c/o ABC Treuhand AG), muss der entsprechende Domizilhalter sein Einverständnis schriftlich (originalunterschrieben) bestätigen. Domizilhalterbestätigung [PDF] |
4.
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Protokoll der Verwaltungsratssitzung |
Über die Ernennung der für die Zweigniederlassung zeichnungsberechtigten Personen* unter Angabe deren Funktion und Zeichnungsrecht ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll muss mit ORIGINAL-Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers (diese Funktionen müssen angegeben werden) versehen sein. Sofern Sie nur über eine Fotokopie verfügen, können Sie diese nochmals vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterschreiben lassen. |
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