AG: Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland (Neueintragung)

Aktiengesellschaft: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Hauptsitz im Ausland

Unter einer Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist, von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie jene ausübt und dabei über eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Unabhängigkeit verfügt.

Die Firma der Hauptniederlassung muss vollständig und unverändert in der Firma der Zweigniederlassung wiedergegeben werden. Zusätzlich muss der Ort des Hauptsitzes, der Ort der Zweigniederlassung und die ausdrückliche Bezeichnung als Zweigniederlassung enthalten sein. Beispiel einer Zweigniederlassung der Firma ABC Ltd, deren Hauptsitz sich in London befindet:

ABC Ltd, London, Zweigniederlassung Liestal

Die Zweigniederlassung muss durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Dies kann durch die Eintragung mindestens einer mit Einzelprokura oder zwei mit Kollektivprokura zu zweien eingetragene Person(en) mit Wohnsitz in der Schweiz sichergestellt werden.



Für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Hauptsitz im Ausland benötigen wir folgende Unterlagen:

Je nach Fall, können weitere Unterlagen notwendig sein.


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