Aktiengesellschaft

Auf den nachstehenden Seiten erhalten Sie Informationen und Formulare für Handelsregistereintragungen bezüglich einer Aktiengesellschaft, die ohne Hilfe eines Notariats vorgenommen werden können. Für alle anderen Vorgänge wenden Sie sich bitte an ein Notariat Ihres Vertrauens.


Änderungen ohne Notariat

 

Zweigniederlassung