AG: Domiziländerung

Sofern das Domizil innerhalb der gleichen Gemeinde verlegt wird genügt die schriftliche Mitteilung (kein Fax, keine E-mail) an das Handelsregisteramt, im Original unterschrieben von einer oder mehreren für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder einer bevollmächtigten Drittperson. Die Vollmacht, die der Drittperson ausgestellt wird, muss von einem oder mehreren zeichnungsberechtigten Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans der betroffenen Rechtseinheit gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet sein. Sie ist der Anmeldung beizulegen.. 

Domizilhaltererklärung: Sofern die Gesellschaft ihr Domizil bei einer natürlichen oder juristischen Person hat (z.B. c/o Hans Meier, c/o ABC Treuhand AG), muss der entsprechende Domizilhalter sein Einverständnis schriftlich (originalunterschrieben) bestätigen. 

Für die Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde ist eine Statutenänderung notwendig. Diese muss öffentlich beurkundet werden. Bitte wenden Sie sich an ein Notariat Ihres Vertrauens.

Verlegt die Gesellschaft ihren Sitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft ist die Anmeldung beim Handelsregisteramt des neuen Kantons einzureichen.