AG: Änderungen bei eingetragenen Personen (Wegleitung)

Verwaltungsrat

Neuwahl von Verwaltungsräten

Die Wahl des Verwaltungsrates fällt in die Kompetenz der Generalversammlung. Die Festlegung der Organisation hingegen wird durch den Verwaltungsrat selbst vorgenommen. Darunter fällt die Festlegung der Funktion (z.B. Präsident [ausser, er wird entsprechend der Statuten, durch die Generalversammlung gewählt], Vizepräsident, Delegierter) sowie die Regelung der Unterschrift des Verwaltungsrates (z.B. Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift zu zweien).

Es bestehen grundsätzlich keine Vorschriften an die Nationalität und den Wohnsitz der Verwaltungsräte.

Zwingend ist, dass die Gesellschaft durch mind. eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten wird. Dieses Erfordernis kann durch einen Verwaltungsrat oder Direktor erfüllt werden. Sie muss Zugang zum Aktienbuch sowie zum Verzeichnis der Inhaber nichtbörsenkotierter Inhaberaktien haben, soweit dieses Verzeichnis nicht von einem Finanzintermediär geführt wird.

Sobald mehr als ein Verwaltungsrat besteht, muss zwingend ein Verwaltungsrat zum Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt und angemeldet werden. Wenn nur noch ein Verwaltungsrat besteht, muss dieser wieder als Mitglied des Verwaltungsrates eingestuft und angemeldet werden.
  
Damit ein neu gewählter Verwaltungsrat eingetragen werden kann, sind dem Handelsregisteramt die folgenden Unterlagen einzureichen:



Abwahl / Rücktritt / Tod von Verwaltungsräten


Ein Verwaltungsrat kann einerseits von der Generalversammlung jederzeit abgewählt werden. Andererseits kann ein Verwaltungsrat gegenüber der Gesellschaft den Rücktritt als Verwaltungsrat erklären.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, das Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes sofort beim Handelsregisteramt anzumelden. Die ausgeschiedene Person kann ihre Streichung im Handelsregister selbst anmelden. Die Streichung erfolgt in diesem Fall auf Kosten derjenigen Person, welche diese beim Handelsregisteramt beantragt hat.

Für die Streichung eines Verwaltungsrates sind dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einzureichen:

1. Abwahl durch Generalversammlung, notwendige Belege:

2. Rücktritt (Anmeldung durch Gesellschaft), notwendige Belege:

3. Rücktritt (Anmeldung durch das zurückgetretene Verwaltungsratsmitglied), notwendige Belege:

4. Tod

Verstirbt ein Verwaltungsrat, so meldet die Gesellschaft dies beim Handelsregisteramt an. Handelt es sich um den Präsidenten oder werden die Vorschriften über die Vertretung in der Schweiz verletzt, so sind entsprechende Neuwahlen oder sonstige diesbezügliche Veränderungen im Verwaltungsrat vorzunehmen. Die blosse Streichung des Verstorbenen erfolgt durch folgenden Beleg:

Änderung des persönlichen Wohnsitzes, des Bürgerorts oder des Namens

Der Wechsel des privaten Wohnsitzes, Namensänderungen sowie die Änderung des Bürgerortes von eingetragenen Personen müssen beim Handelsregisteramt angemeldet werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:



Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Vertretung


Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat, d.h. es muss in jedem Fall eine rechtsgültige Unterschrift für die Gesellschaft in der Schweiz zustande kommen. Dieses Erfordernis kann durch ein Mitglied des Verwaltungsrates oder einen Direktor erfüllt werden (Artikel 718 Abs. 4 OR).

Soll die Gesellschaft nur mit Kollektivunterschrift zu zweien vertreten werden können, müssen mindestens zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, ausgestattet mit Kollektivunterschrift zu zweien, im Handelsregister eingetragen sein. Eine Vertretung durch Prokuristen genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Die Ernennung und Abberufung derjenigen Personen, welche die Geschäftsführung besorgen oder zur Vertretung befugt sind, wird durch den Verwaltungsrat vorgenommen (Artikel 716a Absatz 1 Ziffer 4 OR). Die Personen können mit einer Funktion (Direktor, Geschäftsführer, usw.) oder ohne Funktionsbezeichnung im Handelsregister eingetragen werden. Für die Anmeldung sind dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einzureichen:

Neueintragung von Zeichnungsberechtigten, notwendige Belege:

Löschung von Zeichnungsberechtigten, notwendige Belege:

Löschung von Zeichnungsberechtigten aufgrund einer Selbstabmeldung



Revisionsstelle


Neueintragung/Wechsel Revisionsstelle

Als Revisionsstellen können Einzelfirmen, Kollektiv-, Kommandit-, Aktiengesellschaften und GmbH's eingetragen werden. Die Revisionsstelle muss gemäss Art. 728 OR unabhängig sein und von der eidg. Revisionsaufsicht eine Zulassung besitzen.

Soll eine neue Revisionsstelle eingetragen werden und die bisherige (bzw. das Opting-out) gestrichen werden, so benötigen wir folgende Unterlagen:

Rücktritt der Revisionsstelle ohne Neuwahl

Rücktritt/ Abwahl: Anmeldung durch Gesellschaft

Tritt die Revisionsstelle zurück oder wird sie abgewählt, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, dies dem Handelsregisteramt anzumelden. Sofern nicht gleichzeitig eine neue Revisionsstelle gewählt wird, fordert das Handelsregisteramt die Gesellschaft dazu oder gegebenenfalls zum Opting-out auf. Folgende Belege sind einzureichen:

sowie einen der folgenden Belege:

Rücktritt/ Abwahl: Anmeldung durch Revisionsstelle, notwendige Belege

Firmaänderung oder Sitzverlegung der Revisionsstelle

Ändert die Revisionsstelle ihre Firma oder ihren Sitz so ist dies bei sämtlichen Gesellschaften, bei welchen die entsprechende Revisionsstelle eingetragen ist, zur Änderung anzumelden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Opting-out

Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.

Mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.

Sofern die Statuten der Gesellschaft die Möglichkeit des Opting-outs nicht ermöglichen, ist eine Statutenänderung (unter Beiziehung eines Notars) notwendig.

Für die Eintragung des Opting-outs (ohne Statutenänderung) sind dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einzureichen:



Nach oben