Polizeiliche Bewilligungen

(Wirtepatent, Ausländer-Arbeitsbewilligungen, gewerbe-, gesundheits- oder umweltpolizeiliche Vorschriften.)

Das Handelsregisteramt überprüft weder das Vorhandensein, von Wirtepatenten, Arbeitsbewilligungen noch die Einhaltung von Gewerbe-, Gesundheits- und Umweltvorschriften. Die entsprechenden Bewilligungen müssen von den Unternehmern selbst eingholt werden.