Polizeiliche Bewilligungen
Polizeiliche Bewilligungen
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(Wirtepatent, Ausländer-Arbeitsbewilligungen, gewerbe-, gesundheits- oder umweltpolizeiliche Vorschriften.)
Das Handelsregisteramt überprüft weder das Vorhandensein, von Wirtepatenten, Arbeitsbewilligungen noch die Einhaltung von Gewerbe-, Gesundheits- und Umweltvorschriften. Die entsprechenden Bewilligungen müssen von den Unternehmern selbst eingholt werden.