Handelsregister – Privatpersonen
Handelsregisteramt Basel-Landschaft
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung handels- und gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen und trägt dadurch bei, die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu erhöhen. Das Handelsregister schafft Publizität durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Einsicht in die Eintragungsbelege und die Erstellung entsprechender Handelsregisterauszüge.
Auszüge, Informationen, Formulare (inkl. Gebühren)
Bestellungen Handelsregisterauszüge, Handelsregisterdaten, Gebührenverordnung (Bund)
Einzelunternehmen
Gründung, Änderung, Zweigniederlassung
Öffentlichkeit des Handelsregisters
Das Handelsregister und die eingereichten Belege sind öffentlich (Art. 936 OR). Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen (vgl. hierzu Art. 10 HRegV). Daher kann jedermann sowohl in das Register als auch in die beim Handelsregisteramt hinterlegten Firmenbelege Einsicht nehmen. Diese Belege sind zudem auf dem Internet gebührenfrei abrufbar. Einmal hinterlegte Belege können nachträglich weder entfernt noch abgeändert werden. Wer dem Handelsregisteramt Unterlagen einreicht, muss sich dieser Publizität bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsverletzungen enthalten, liegt bei der einreichenden Person. Bitte prüfen Sie daher Ihre Belege darauf, ob diese bedenkenlos publiziert werden können. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, können Sie uns beispielsweise auch nur einen Auszug eines Versammlungsprotokolls einreichen, soweit dort alle für den Eintrag im Handelsregister relevanten Angaben enthalten sind.