Handelsregister – Unternehmen
Handelsregisteramt Basel-Landschaft
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung handels- und gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen und trägt dadurch bei, die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu erhöhen.
Aktuelles:
Jeweils zur Jahresmitte häufen sich erfahrungsgemäss die Eintragungsgesuche beim Handelsregisteramt. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Im Juni werden daher keine Vorprüfungen vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, dringende Geschäfte, die noch im Juni im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen werden sollen, so früh wie möglich, jedoch bis spätestens am 16. Juni 2023, mit allen erforderlichen Belegen, einzureichen.
Handelsregisterauszüge und Formulare
Bestellungen Handelsregisterauszüge, Handelsregisterdaten, Gebührenverordnung (Bund)
Einzelunternehmung
Gründung, Änderung, Löschung
Aktiengesellschaft
Gründung, Änderung, Zweigniederlassung
GmbH
Gründung, Änderung, Zweigniederlassung
Alle Themen Privatpersonen / Alle Themen Unternehmen
Öffentlichkeit des Handelsregisters
Das Handelsregister und die eingereichten Belege sind öffentlich (Art. 936 OR). Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen (vgl. hierzu Art. 10 HRegV). Daher kann jedermann sowohl in das Register als auch in die beim Handelsregisteramt hinterlegten Firmenbelege Einsicht nehmen. Diese Belege sind zudem auf dem Internet gebührenfrei abrufbar. Einmal hinterlegte Belege können nachträglich weder entfernt noch abgeändert werden. Wer dem Handelsregisteramt Unterlagen einreicht, muss sich dieser Publizität bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsverletzungen enthalten, liegt bei der einreichenden Person. Bitte prüfen Sie daher Ihre Belege darauf, ob diese bedenkenlos publiziert werden können. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, können Sie uns beispielsweise auch nur einen Auszug eines Versammlungsprotokolls einreichen, soweit dort alle für den Eintrag im Handelsregister relevanten Angaben enthalten sind.