Hinterlegung von Testamenten und Erbverträgen
Das Erbschaftsamt nimmt Ihr Testament oder Ihren (Ehe- und) Erbvertrag zur Aufbewahrung entgegen, wenn Sie Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben. Im Todesfall prüft das Erbschaftsamt automatisch, ob Sie ein solches Depot haben. Sofern ein Testament bzw. ein (Ehe- und) Erbvertrag vorgefunden wird, eröffnet das Erbschaftsamt diese letztwilligen Anordnung gegenüber allen gesetzlichen und eingesetzten Erbinnen und Erben sowie gegenüber einer Willensvollstreckerin oder einem Willensvollstrecker, den Sie eingesetzt haben, damit diese/r ihr/sein Amt übernehmen kann. Das Erbschaftsamt wird sich seinerseits bei der Behandlung des Erbganges nach den im Testament oder Vertrag festgelegten Willen richten.
Mit einer Hinterlegung beim Erbschaftsamt geht Ihr letzter Wille nicht verloren und kommt zum richtigen Zeitpunkt auch zum Vorschein. Zu beachten ist allerdings, dass Sie geänderte oder aufgehobene Testamente jeweils auch wieder aus dem Depot zurückholen und womöglich vernichten sollten. Andernfalls kommen diese auch zum Vorschein und müssen vom Erbschaftsamt ebenfalls eröffnet werden. Das kann zu unliebsamen Missverständnissen führen.
Sie können Ihr Testament oder Ihren (Ehe- und) Erbvertrag mit eingeschriebener Post einsenden an
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Erbschaftsamt / Testamentendepot
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
oder während der Öffnungszeiten persönlich am Schalter des Erbschaftsamtes abgeben.
Gebühren:
Anlegen eines neuen Depots
inkl. Registratur, Quittung für Depot
und zeitlich unbegrenzte Verwahrung: Fr. 200.00
Auswechseln eines Dokumentes
inkl. Registratur, Herausgabe/ Rücksendung
des bisherigen Depots und Quittung für neues Depot: Fr. 100.00
Aufbewahrung eines zusätzlichen Dokumentes
neben bereits bestehendem Depot,
inkl. Registratur und Quittung für neues Depot: Fr. 50.00