Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Die Zivilrechtsverwaltung ist zentrale Depotstelle für Vorsorgeaufträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Landschaft. Die Dokumente müssen in einem verschlossenen Briefumschlag abgegeben werden, der mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Heimatort und aktueller Wohnadresse der hinterlegenden Person beschriftet ist. Die Depots können während der Öffnungszeiten am Schalter des Erbschaftsamtes, Domplatz 9, 1. Stock, 4144 Arlesheim abgegeben werden.
Um Missbräuche zu verhindern, muss die Depotstelle die Identität der Person prüfen, die ihren Vorsorgeauftrag hinterlegt. Darum ist ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte) vorzulegen, wenn das Dokument persönlich abgegeben wird. Wird der Vorsorgeauftrag auf dem Postweg eingereicht, ist eine Kopie der Identitätskarte bzw. des Passes beizulegen.
Das Anlegen eines neuen Depots, inkl. Registratur, Quittung für das Depot und zeitlich unbegrenzte Verwahrung kostet 80 Franken. Das Auswechseln eines Dokumentes, inkl. Registratur, Herausgabe/ Rücksendung des bisherigen Depots und Quittung für neues Depot kostet 40 Franken. Die Aufbewahrung eines zusätzlichen Dokumentes neben bereits bestehendem Depot, inkl. Registratur und Quittung für neues Depot kostet 30 Franken. Die Aufhebung eines Depots kostet 40 Franken.
Die Sicherheitsdirektion weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags keine Bedingung für seine Rechtsgültigkeit ist. Es besteht auch keine gesetzliche Pflicht zur Hinterlegung; Vorsorgeaufträge können ohne weiteres privat aufbewahrt werden.