Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern anderer Kantone
Gesetzliche Grundlagen
-Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft vom 19. April 2018 ( SGS 110 )
- Einbürgerungsreglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde
-Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft vom 19. April 2018 ( SGS 110 )
- Einbürgerungsreglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde
Achtung!
Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatkantons welche Schritte für die Beibehaltung Ihres bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.
Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatkantons welche Schritte für die Beibehaltung Ihres bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.