FAQ

  1. Wie leite ich eine Betreibung ein?

Sie müssen dazu ein Betreibungsbegehren stellen. Das entsprechende Formular finden sie hier (Betreibungsbegehren (baselland.ch)) oder im Internet unter (Betreibungsschalter-Link)

 

  1. Ist eine Betreibung/Zahlungsbefehl bereits im Betreibungsregister eingetragen?

Ja, sobald eine Betreibung durch den Gläubiger eingeleitet wurde, erscheint diese als Zahlungsbefehl im Betreibungsregisterauszug des Schuldners.

 

  1. Welches Amt ist zuständig?

In der Regel das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners, bei Unternehmen am Firmensitz. Wo sich dieser Sitz befindet, ergibt sich aus dem Eintrag im Handelsregister (www.zefix.ch).

 

  1. Was kann man gegen einen Zahlungsbefehl unternehmen?

Als Schuldner hat man die Möglichkeit innert 10 Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls, Rechtsvorschlag zu erheben. Das bedeutet, dass man die Forderung bestreitet.

 

  1. Wie kann ich als Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lassen?

Indem Sie ein Gesuch um Rechtsöffnung beim zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Land stellen:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/zivilkreisgerichte

 

  1. Wie geht es weiter, wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wurde?

Dann gilt die Forderung als nicht bestritten. Die Betreibung kann daraufhin durch den Gläubiger fortgesetzt werden.

 

  1. Wo erhält man einen Betreibungsregisterauszug über sich selber?

Beim zuständigen Betreibungsamt des aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsort. (Link zum Online-Auszug)

 

  1. Wie lange ist ein Betreibungsregisterauszug gültig und welchen Zeitraum umfasst er?

Der Betreibungsauszug ist eine Momentaufnahme, das heisst er ist grundsätzlich nur im Moment der Ausstellung gültig. In der Praxis wird der Auszug erfahrungsgemäss bis 2 Monate nach der Ausstellung akzeptiert. Er umfasst alle nicht gelöschten Einträge der vergangenen 5 Jahre. Die Praxis wurde eidgenössisch verheinheitlicht und ist in allen Kantonen gleich. Der Zeitraum umfasst immer die vergangenen 5 Jahren.

 

  1. Wie erhalte ich einen Betreibungsregisterauszug über Dritte?

Sie müssen ein schriftliches Gesuch stellen und dazu Ihr Interesse glaubhaft machen.

Dieser Interessenachweis ist durch schriftliche Unterlagen (z.B. Vertrag, Offerte, Korrespondenz) zu belegen und dem Auskunftsgesuch beizulegen. Am einfachsten bestellen Sie den Auszug hier: Betreibungsregisterauszug bestellen

 

  1. Was kostet der Betreibungsregisterauszug?

Gegen einen entsprechenden Interessennachweis erhalten Sie einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Die Gebühr beträgt inklusive Versand- oder Bearbeitungskosten CHF 18.00.