Versteigerung / Verwertung

Aktuelle Verwertungen des Betreibungsamtes


Es stehen folgende Stammanteile zum Verkauf:

  • Die im Eigentum des Schuldners Musardo Angelo, geb. 17.06.1991, Baselstrasse 28, 4144 Arlesheim stehenden 200 Stammanteile à Fr. 100.00 an der Firma Phoenix Bau Project GmbH (CHE-456.961.7649), an deren Sitz an der Colmarerstrasse 25, 4055 Basel.

Bedingungen:

  • Verbindliche Kaufofferten müssen bis spätestens am 29.09.2023 schriftlich oder per E-Mail beim Betreibungsamt Baselland eingegeben werden.
  • Sie sind in Franken anzugeben und dürfen nicht an Bedingungen geknüpft werden.
  • Jede Kaufofferte muss klar umschreiben, für welche Anzahl, welche Stammanteile sie eingereicht wird.
  • Das Betreibungsamt behält sich nach erfolgter formeller Prüfung der Angebote vor, diejenigen weiterzuverfolgen, welche die Interessen der Gläubigerschaft am besten vertreten.
  • Alle dem Betreibungsamt vorliegenden Angebote haben vorbehältlich ihres Widerrufs verbindlichen Charakter.
  • Kaufinteressenten können gegenüber dem Amt keinen Kostenersatz für die ihnen im Zusammenhang mit der Offerten-Erstellung entstandenen Kosten/Auslagen verlangen.

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Es stehen folgende Stammanteile zum Verkauf:

  • Die im Eigentum des Schuldners Leo Virisario Antonio, rue de Gui 7, F-68220 Leymen/Frankreich, stehenden 200 Stammanteile à Fr. 100.00 an der Firma mOneta Consulting GmbH (CHE-329.526.017), an deren Sitz am Neueneichweg 27, 4153 Reinach

 Bedingungen:

  • Verbindliche Kaufofferten müssen bis spätestens am 05.10.2023 schriftlich oder per E-Mail beim Betreibungsamt Baselland eingegeben werden.
  • Sie sind in Franken anzugeben und dürfen nicht an Bedingungen geknüpft werden.
  • Jede Kaufofferte muss klar umschreiben, für welche Anzahl, welche Stammanteile sie eingereicht wird.
  • Das Betreibungsamt behält sich nach erfolgter formeller Prüfung der Angebote vor, diejenigen weiterzuverfolgen, welche die Interessen der Gläubigerschaft am besten vertreten.
  • Alle dem Betreibungsamt vorliegenden Angebote haben vorbehältlich ihres Widerrufs verbindlichen Charakter.
  • Kaufinteressenten können gegenüber dem Amt keinen Kostenersatz für die ihnen im Zusammenhang mit der Offerten-Erstellung entstandenen Kosten/Auslagen verlangen.

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