Swisslos-Fonds
Was ist der Swisslos-Fonds?
Der Swisslos-Fonds wird aus dem Reingewinn von Zahlenlotto, Losverkauf und Sportwetten gespeist. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel, abhängig von Bevölkerungszahl und Spielumsatz. Dadurch stehen dem Kanton Basel-Landschaft jährlich rund 19 Millionen Franken zur Verfügung. Davon fliessen rund 13 Millionen Franken in den Swisslos-Fonds, die für gemeinnützige Projekte, für Projekte im Kanton Basel-Landschaft oder die einer breiteren Baselbieter Bevölkerung zugutekommen, eingesetzt werden. Zudem werden die Gelder auch für die in- und ausländische Entwicklungszusammenarbeit verwendet sowie für Katastrophenhilfe und humanitäre Hilfe im In- und Ausland.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Grundsätze für die Gesuchstellung
- Das Gesuch ist mindestens drei Monate vor Projektrealisierung per E-Mail einzureichen (Ausnahme ausländische Entwicklungszusammenarbeit: 31. Oktober).
- Ab Herbst 2024 können Gesuche nur noch online entgegengenommen werden.
- Unterstützte Projekte werden im Kanton Basel-Landschaft realisiert oder haben einen starken Bezug zum Kanton Basel-Landschaft.Die Swisslos-Fondsgelder werden für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Projekte in den folgenden Bereichen eingesetzt:
- Kultur*
- Denkmalpflege
- Sozialwesen
- Jugend und Erziehung
- Gesundheit
- Bildung und Forschung
- Umwelt und Entwicklungshilfe
- Übrige gemeinnützige Projekte
Gesuche im Bereich Sport sind an den Sportfonds Baselland zu stellen.
* Gesuche im Bereich Film- und Medienkunst, Laientheater sowie Chorförderung und Kompositionsaufträge sind an die Abteilung Kulturförderung zu stellen.
- Projektunterstützungen sind in der Regel einmaliger Natur.
- In der Regel wird max. ein Gesuch pro Trägerschaft pro Jahr unterstützt.
- Beitragsgesuche enthalten generell Angaben zur Trägerschaft, einen Projektbeschrieb mit Zeitplan, eine detaillierte Kostenaufstellung, einen Finanzierungsplan mit den angefragten und zugesagten Beiträgen Dritter (Merkblatt «Gesuche um Unterstützungsbeiträge an kulturelle Projekte»).
- Die Beitragshöhe bemisst sich an den Projektkosten, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter (Sponsoren, Gemeinwesen etc.). Bei Projekten von kommunaler oder regionaler Bedeutung wird eine materielle Beteiligung (Koordination, Mitfinanzierung) der betreffenden Gemeinde vorausgesetzt.
- Ein Projekt kann nur von einer kantonalen Förderstelle unterstützt werden.
- Auf Beiträge aus dem Swisslos-Fonds besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte beachten Sie die detaillierten Gesuchskriterien in der Verordnung über den Swisslos-Fonds.
Zusammenstellung unterstützter Projekte
- Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds 2024
- Medienmitteilung über die Mittelverwendung 2023
- Swisslos-Fonds: Unterstützte Projekte nach Sparte und Betrag (OGD)