Swisslos-Fonds
Die kantonalen Gelder der Genossenschaft der Interkantonalen Landeslotterie SWISSLOS für den Kanton Basel-Landschaft werden von der Sicherheitsdirektion verwaltet. Die Gelder sind zweckbestimmt für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Projekte (vgl. Kriterien in der Verordnung über den Lotteriefonds, SGS 543.12 ). Über die Vergabe entscheidet der Gesamtregierungsrat anlässlich seiner ordentlichen Sitzungen.
Sportbereich
Für den Sportbereich ist das Sportamt Ihr Ansprechpartner.
Für den Sportbereich ist das Sportamt Ihr Ansprechpartner.
Zeitgenössische Kultur und Kulturelles
Merkblatt "Gesuche um Unterstützungsbeiträge an kulturelle Projekte"
Merkblatt "Gesuche um Unterstützungsbeiträge an kulturelle Projekte"
Alle anderen Bereiche
Für alle anderen Bereiche ist die Swisslos-Fondsverwaltung bei der Sicherheitsdirektion BL zuständig.
Die Gesuche müssen einen detaillierten Projektbeschrieb, Projektbudget und Finanzierungsplan enthalten.
Für alle anderen Bereiche ist die Swisslos-Fondsverwaltung bei der Sicherheitsdirektion BL zuständig.
Die Gesuche müssen einen detaillierten Projektbeschrieb, Projektbudget und Finanzierungsplan enthalten.
Vom Regierungsrat bewilligte Beiträge aus dem Swisslos-Fonds
2023 II
2023 II
Zusammenstellung unterstützter Projekte
2022 II 2021 II 2020 II 2019 II 2018 II 2017 II 2016 II 2015 || 2014 || 2013 || 2012 || 2011 || 2010
2009 || 2008 || 2007 || 2006 || 2005 || 2004 || 2003 || 2002 || 2001 || 2000
1999 || 1998
2009 || 2008 || 2007 || 2006 || 2005 || 2004 || 2003 || 2002 || 2001 || 2000
1999 || 1998
Swisslos-Fonds-Logos zum Download
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