Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben der Parteien an die Staatsanwaltschaft
Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemäss Artikel 110 Absatz 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Eingaben in elektronischer Form (E-Mail) einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung verschickt werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ist bei IncaMail registriert.
Die elektronischen Zustellplattformen aller schweizerischen Behörden, darunter auch diejenige der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf www.ch.ch/e-justice (Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden) veröffentlicht.
Nachstehend finden Sie die E-Mail-Adressen, über welche die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs erreichbar ist:
Hauptabteilung, Zuständigkeit | E-Mail-Adresse |
Gesamte Staatsanwaltschaft (Hauptadresse), Hauptabteilung Allgemeine Delikte | [email protected] |
Hauptabteilung Besondere Delikte | [email protected] |
Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität | [email protected] |
Hauptabteilung Strafbefehle | [email protected] |
Sicherer Austausch von E-Mails über anerkannte Plattformen
Informationen zum Vorgehen für die Registrierung sowie den sicheren Versand von E-Mails finden Sie bei den jeweiligen Anbietern.
Anerkannte elektronische Signatur
Um Eingaben in elektronischer Form rechtsgültig vornehmen zu können, benötigen Sie ferner eine anerkannte elektronische Signatur (SuisseID). Alle relevanten Dokumente müssen mit Ihrer anerkannten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Beim Versand müssen Sie Ihr Zertifikat beifügen, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann. Vorbehalten bleibt der Fall, in dem der Versand über eine anerkannte Zustellplattform erfolgt, welche die Zertifikate der registrierten Personen aufbewahrt.
Weitere wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente ausschliesslich im PDF-Format (Portable Document Format) eingereicht werden können.
- Unser Mail-Server akzeptiert nur E-Mails bis zu einer maximalen Grösse von 30 MB. Grössere E-Mails werden zurückgewiesen, auch wenn sie über eine anerkannte Plattform verschickt wurden. Sollten Sie Eingaben machen wollen, welche die genannte Datenmenge überschreiten, bitten wir Sie, diese auf mehrere Teilsendungen aufzuteilen.
Eingaben mit gewöhnlichen E-Mails sind nicht zulässig und entfalten keine Rechtswirkung.