Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben der Parteien an die Staatsanwaltschaft

Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemäss Artikel 110 Absatz 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Eingaben in elektronischer Form (E-Mail) einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung verschickt werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ist bei IncaMail registriert.

Die elektronischen Zustellplattformen aller schweizerischen Behörden, darunter auch diejenige der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf www.ch.ch/e-justice (Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden) veröffentlicht.

Nachstehend finden Sie die E-Mail-Adressen, über welche die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs erreichbar ist:

Hauptabteilung, Zuständigkeit E-Mail-Adresse
Gesamte Staatsanwaltschaft (Hauptadresse), Hauptabteilung Allgemeine Delikte
Hauptabteilung Besondere Delikte [email protected]
Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität
Hauptabteilung Strafbefehle

Sicherer Austausch von E-Mails über anerkannte Plattformen

Um bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Eingaben in elektronischer Form (E-Mail) einreichen zu können, müssen Sie bei einer anerkannten Plattformen für die sichere Zustellung registriert sein. Anbieter dieser Dienstleistung sind (Aufzählung nicht abschliessend): 
  

Informationen zum Vorgehen für die Registrierung sowie den sicheren Versand von E-Mails finden Sie bei den jeweiligen Anbietern.

Anerkannte elektronische Signatur

Um Eingaben in elektronischer Form rechtsgültig vornehmen zu können, benötigen Sie ferner eine anerkannte elektronische Signatur (SuisseID). Alle relevanten Dokumente müssen mit Ihrer anerkannten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Beim Versand müssen Sie Ihr Zertifikat beifügen, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann. Vorbehalten bleibt der Fall, in dem der Versand über eine anerkannte Zustellplattform erfolgt, welche die Zertifikate der registrierten Personen aufbewahrt.

Ihre anerkannte elektronische Signatur erhalten Sie bei einem entsprechenden Anbieter. Anbieter dieser Dienstleistung sind (Aufzählung nicht abschliessend): 
  
Informationen zum Erhalt einer anerkannten elektronischen Signatur (SuisseID) erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern.

Weitere wichtige Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente ausschliesslich im PDF-Format (Portable Document Format) eingereicht werden können.
  • Unser Mail-Server akzeptiert nur E-Mails bis zu einer maximalen Grösse von 30 MB. Grössere E-Mails werden zurückgewiesen, auch wenn sie über eine anerkannte Plattform verschickt wurden. Sollten Sie Eingaben machen wollen, welche die genannte Datenmenge überschreiten, bitten wir Sie, diese auf mehrere Teilsendungen aufzuteilen.

Eingaben mit gewöhnlichen E-Mails sind nicht zulässig und entfalten keine Rechtswirkung.

Elektronische Zustellungen der Staatsanwaltschaft an die Parteien

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft kann ihre Mitteilungen und Entscheide mit dem Einverständnis der betroffenen Personen elektronisch zustellen (Artikel 86 StPO).