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Wenn sich Nachbarn in die Haare kriegen
Von Streitigkeiten zwischen Nachbarn über Handgreiflichkeiten in der Waschküche bis hin zu Beleidigungen im Strassenverkehr – immer wieder sieht sich die Staatsanwaltschaft mit Anzeigen konfrontiert, bei denen ein allfälliger Strafbefehl nur bedingt zu einer nachhaltigen Lösung beitragen kann. Für genau diese Fälle wurde im Jahr 2013 die Fachstelle Vergleichsverhandlungen geschaffen. Im Gespräch erklärt Leiter Cyrill Cumin, warum der Perspektivenwechsel bei Meinungsverschiedenheiten wichtig ist, welche Vorteile ein Vergleich gegenüber einem Strafverfahren bietet und was er aus den Verhandlungen über menschliches Verhalten gelernt hat.
von Cyrill Cumin, Untersuchungsbeauftragter mbA, Leiter Fachstelle Vergleichsverhandlungen, und Marilena Baiatu, Kommunikationsbeauftragte
Bei Vergleichsverhandlungen treffen zwei oder mehrere Parteien aufeinander, die oftmals eine grundlegend unterschiedliche Sicht auf die Dinge haben. Wie gehst du bei einer Verhandlung vor?
Ein zentraler Erfolgsfaktor bei Vergleichsverhandlungen ist es, den Parteien einen Perspektivenwechsel zu ermöglichen. Hierbei sollten diese ihre eigene Perspektive verlassen und sich auf die Sichtweise der anderen Partei einlassen können. Der Weg dorthin sieht so aus, dass anhand der relevanten Themen im verhandelten Fall zuerst die Interessen der Parteien festgestellt und deren jeweiligen Bedürfnisse erfragt werden. Konnten die Parteien Verständnis für die vergangene Reaktion oder Situation der anderen Seite entwickeln, geht es in der Folge darum, Lösungsoptionen zu entwickeln, mit denen beide Parteien im besten Fall zufrieden sind. Nehmen sie diese Optionen an, ziehen sie damit den Strafantrag oder die Strafanträge zurück. Im Gespräch setzen wir Vermittlerinnen und Vermittler zur Unterstützung dieses Weges verschiedene Gesprächstechniken wie beispielsweise Neutralisieren, positives Umformulieren oder Loopen (d.h. die Wiederholung des Gehörten mit eigenen Worten, ohne Substanzveränderung) ein.
Worin besteht der Vorteil der Vergleichsverhandlung gegenüber einer Strafuntersuchung?
Für die Beteiligten kann die Klärung des Konflikts und eine einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich sinnstiftender, nachhaltiger und weniger belastend sein als ein umfangreiches Strafverfahren mit ungewissem Ausgang. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einer Vergleichsverhandlung weniger Zeit als bei einer Strafuntersuchung benötigt wird, da zum Beispiel weniger Einvernahmen durchgeführt werden müssen. Dies entlastet uns als Staatsanwaltschaft natürlich auch.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vergleichsverhandlung und einer Mediation?
Anders als bei der Mediation reift der Gedanke zur Durchführung einer Vergleichsverhandlung nicht bei den Parteien selber. Vielmehr beurteilt die Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt als vergleichsgeeignet und lädt die Parteien, ohne dass diese damit rechnen dürften, zu einem Einigungsversuch bei der Staatsanwaltschaft vor. Und im Unterschied zur Mediation, bei welcher der Sachverhalt von den Parteien erstmals während der Mediation in den Grundzügen geschildert wird, liegt dieser den Vermittlerinnen und Vermittlern der Fachstelle bereits umfassend in Form von Anzeige(n), meist ergänzt mit Einvernahmen der Beteiligten durch die Polizei, aktenkundig vor. Dies ist für die Vorbereitung des Gesprächs ein Vorteil.
Bei welchen Fällen kommt eine Vergleichsverhandlung überhaupt in Frage?
In der Praxis kommen überwiegend die in Art. 316 Abs. 1 StPO genannten Antragsdelikte für einen Vergleich in Frage. So zum Beispiel Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung und Hausfriedensbruch. Darüber hinaus sind auch bei Offizialdelikten Vergleichsverhandlungen möglich. Dazu müssen (gemäss Art. 316 Abs. 2 StPO) die Voraussetzungen der Wiedergutmachung nach Art. 53 lit. a bis c StGB erfüllt sein. Dies könnten beispielsweise Fälle von Nötigung sein.
Wie viele Fälle könnt ihr pro Jahr durch Vergleichsverhandlungen abschliessen und wie hat sich diese Zahl entwickelt?
Die Anzahl der geführten Verhandlungen im Jahr 2024 war mit 87 Vergleichsverhandlungen praktisch deckungsgleich mit dem Vorjahr. Die Erfolgsquote lag in den vergangenen Jahren zwischen 66 und 73 Prozent und konnte 2024 erfreulicherweise auf 83 Prozent gesteigert werden.
Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einig werden?
Sofern kein Vergleich erzielt werden kann, geht der Fall zurück in die ordentliche Strafuntersuchung.
Gibt es auch für dich rote Linien, bei denen du die Verhandlung abbrichst?
Je länger die Konfliktgeschichte, desto mehr Emotionen können im Spiel sein und desto lauter kann es auch mal werden. Gesprächsregeln können da helfen, die Situation zu entspannen, sodass sie nicht weiter eskaliert. Auch kann während einer Vergleichsverhandlung eine kurze Pause unter Umständen Sinn zu machen, damit sich die Gemüter wieder beruhigen können. Eine rote Linie wäre für mich bei körperlichen Übergriffen oder Bespucken während der Verhandlung überschritten, was bisher jedoch nicht vorgekommen ist.
Gab es auch schon kreative Lösungsvorschläge, die in den Vergleich aufgenommen wurden?
Kreativ fand ich die Idee, dass die beschuldigte Person einen festgelegten Geldbetrag an eine wohltätige Organisation spenden sollte, die die geschädigte Person festgelegt hatte.
Gibt es etwas, das du aus den Verhandlungen über Menschen gelernt hast?
Oft scheuen die Menschen im Vorfeld das Gespräch miteinander, weil sie nicht wissen, wie sie miteinander reden sollen, sie gekränkt oder zu stolz dafür sind. Zudem ist bei vielen die Zündschnur extrem kurz, sodass es nicht viel braucht, bis die Situation eskaliert. Wenn man es also schafft, die Dinge nicht gleich persönlich zu nehmen und versöhnlich auf die andere Person zugehen kann, dann ist meist schon viel gewonnen.