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«Crime Does Not Pay» - Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
Warum ist Wirtschaftskriminalität so schädlich? Es geht doch nur um Geld! Wirklich?
von Jonas Can Kieser, Staatsanwalt Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität
Wenn man Wirtschaftskriminalität hört, denken wohl viele an Fälle wie «Behring», «FIFA» oder «Vincenz», Millionenbeträge, Heerscharen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und an sich jahrelang zäh hinschleppende Verfahren. All das ist tatsächlich Teil der Wirtschaftskriminalität, aber bei Weitem nicht nur. Treiber für diese Form der Delinquenz ist das Geld – wie beim Drogenhandel auch. Die Täterschaft bewegt sich aber nicht in der Unterwelt, sondern nimmt aktiv am Wirtschaftsleben teil. Oftmals in der Hülle eines gesellschaftlich gut integrierten, beruflich erfolgreichen «Weisskragens» (englisch deshalb «white collar crime») tricksen sie das Wirtschaftssystem, den Staat, Vertragspartner, die Kundschaft oder Konkurrenz aus, um sich unberechtigte Vorteile zu verschaffen. Zu sagen «halb so schlimm, es geht doch nur um Geld» greift aber zu kurz. Nicht selten werden Existenzen regelrecht vernichtet, dann zum Beispiel, wenn eisern angespartes Altersguthaben verloren geht. Zudem werden durch unlautere Methoden, Korruption und den Missbrauch von Steuergeldern das Funktionieren des Rechtsstaates sowie das Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr gefährdet.
Die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität ist daher eine zentrale Aufgabe der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Dadurch soll das Vertrauen in den Staat und den Wirtschaftsverkehr gestärkt und deren Funktionieren nach rechtsstaatlichen Prinzipien geschützt werden. Fairplay und ehrliches Verhalten sollen sich lohnen, während betrügerischer Missbrauch in all seinen Ausprägungen konsequent unterbunden werden soll.
Was ist Wirtschaftskriminalität?
«Wirtschaftskriminalität» umfasst eine breite Palette von Straftaten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten begangen werden und regelmässig grosse, primär finanzielle, Schäden hinterlassen. Die Täterschaft besteht im Vergleich zu anderen Kriminalitätsformen aus überdurchschnittlich vielen – zumindest dem Anschein nach – gesellschaftlich gut integrierten, beruflich relativ erfolgreichen «Systemkennern». Sie setzen typischerweise nicht auf Gewalt oder Waffen, sondern auf Täuschungsmanöver, Fälschungskunst und das Vertrauen des Gegenübers. Begehungsmethoden sind letztlich Täuschung, Verschleierung und der Missbrauch von Vertrauen.
Weil Geld in aller Regel das Tatmotiv ist, liegt ein Fokus unserer Arbeit darauf, die auf strafbare Weise erlangten Vermögenswerte nach Möglichkeit wieder «zurückzuholen» oder die Täterschaft dafür Ersatz leisten zu lassen. Verbrechen darf sich – auch finanziell – nicht lohnen. Hierzu werden Bankkonti gesperrt oder andere Vermögenswerte der Täterschaft beschlagnahmt – von Häusern über Luxusautos bis hin zur Goldrolex oder Markentasche.
Papierberge und Datenmeer: Die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung
Die Komplexität und teilweise raffinierte Begehung von Wirtschaftsdelikten stellt die Strafverfolgung vor besondere Herausforderungen. Dabei erschwert leider auch die in der Schweiz fast unbegrenzte Möglichkeit selbst absurd hohe Transaktionen mit Bargeld durchzuführen die Überprüfung und Nachverfolgung verdächtigter Finanzvorgänge.
Eine weitere Schwierigkeit besteht in der «Datenflut», welche diese Kriminalitätsform mit sich bringt. Da unsere Tatorte in der Regel an Schreibtischen und nicht im Freien liegen, müssen nicht selten «bergeweise» Unterlagen analysiert werden, was oftmals Dutzende Bundesordner füllt. Eine Vielzahl von Wirtschaftsdelikten wird zudem erst längere Zeit nach ihrer Begehung entdeckt, wodurch Beweismittel schwieriger erhältlich sind, Erinnerungen verblasst und Vermögenswerte bereits verschwunden sein können.
Fokus, Fokus, Fokus!
Wo viel Papier ist, da findet sich auch einiges. Wer beispielsweise den Staat beim Covid 19-Kredit betrogen haben könnte, bei dem finden sich nicht selten auch Hinweise auf weitere Unregelmässigkeiten, sei es die Aushöhlung der Firma, Konkursdelikte oder Schummeleien gegenüber anderen Behörden oder Sozialversicherungen. Es ist dabei nicht immer einfach zu entscheiden, wieviel Zusatzaufwand noch vertretbar ist, ohne dass das zentrale Ziel der zeitnahen, wirksamen Beurteilung gefährdet wird. Denn die Erfahrung zeigt, dass eine rasche gerichtliche Beurteilung nicht nur gesetzlich von uns verlangt wird, sondern sowohl hinsichtlich Strafe als auch künftiger «Deliktsprävention» die besten Resultate zeitigt. Die auch in unserer Amtsstube gefürchteten «Altfälle» verkommen im schlimmsten Fall zu einer wirkungslosen Geschichtsstunde von fast nur noch akademischem Wert, wenn sie kurz vor der Verjährung vor Gericht verhandelt werden.
Deshalb und weil die Untersuchungen so zeit- und ressourcenintensiv sind, messen wir der Fokussierung und der konsequenten Anwendung des gesetzlich verankerten Opportunitätsprinzips in unserer Arbeit hohe Bedeutung bei. Wir möchten unsere knappen Ressourcen in grossen Fallkomplexen wenn immer möglich dort einsetzen, wo die meiste kriminelle Energie und letztlich die grösste «Gemeingefahr» zu verorten ist. Wer sich auf Nebenschauplätzen verliert, der droht seine Schlagkraft für die besonders gravierenden Fälle zu verlieren.
Kein Fall wie der andere: Einer der spannendsten Jobs der Welt
Auch wenn die genannten Schwierigkeiten Frustrationspotential bergen und «WK»-Fälle auf den ersten Blick vermeintlich trocken wirken, macht sie gerade ihre Komplexität und Tragweite besonders spannend. Dabei gilt es immer wieder, sich in unterschiedlichste Branchen einzudenken, um Verflechtungen und möglicherweise strafbares Verhalten zu verstehen. Man sieht hinter die Kulissen missglückter Gesundheitsprojekte, analysiert die Abläufe bei einer regionalen Abfallentsorgung, trifft auf unlautere Praktiken im internationalen Holzhandel, der Reisebranche oder einem Zirkusbetrieb – kein Fall ist wie der andere.
Im Dickicht erschwindelter Firmenmäntel und Konkursserien begegnen uns manchmal schier unvorstellbare Luxusleben, aber auch zerplatzte Träume und Lebenswerke, die in Trümmern liegen. Fälle wegen gefälschter Sportwagen, Designermöbeln oder Markenuhren lassen uns tief ins Immaterialgüterrecht einsteigen, in Anderen sperren wir Webseiten von Registerhaien mit Hilfe des Lauterkeitsrechts. Der faszinierende Konnex von Straf- und Strafprozessrecht zum Zivil- und Handelsrecht birgt dabei in fast jedem Fall anspruchsvolle juristische Knacknüsse.
Mit Fokus, Knowhow, Erfahrung und manchmal ein wenig Glück lässt sich idealerweise auch ein undurchsichtiger «Monsterfall» auf ein relativ verständliches Grundmuster herunterbrechen. Besonders befriedigend sind dabei jene Fälle, in denen es gelingt, (deliktische) Gelder rechtzeitig sicherzustellen und an die Geschädigten zurückzuführen.
Und nicht zuletzt geniessen wir das Privileg, nicht an der Sinnhaftigkeit unserer Tätigkeit zweifeln zu müssen. Bestenfalls können wir so einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensumstände anderer Menschen leisten.
Ausblick: Technologische Quantensprünge als Chance und Risiko
Bei Wirtschaftskriminalität handelt es sich wie bei der Wirtschaft selbst um ein ausgesprochen dynamisches und globales Feld: Technischer Fortschritt – bald wohl auch künstliche Intelligenz - sowie hohe Mobilität eröffnen auch Kriminellen nahezu unbegrenzte Möglichkeiten und das Operieren mit grosser Reichweite. So kann über Internetkommunikation mit Hilfe technischer Hilfsmittel und mittels Kryptowährungen ein Opfer in der Schweiz um sein gesamtes Vermögen gebracht werden, ohne dass die Täterschaft sich jemals auch nur in der Nähe der Landesgrenze aufgehalten hat. Je nach Staat gestaltet sich die ohnehin eher aufwändige Rechtshilfe dann faktisch als aussichtslos.
Als Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft richten wir deshalb ein besonderes Augenmerk darauf, gegenüber Kriminellen technologisch nicht ins Hintertreffen zu geraten. Im Informationszeitalter sind schliesslich automatisierte Prozesse und intelligente Algorithmen auch für die Strafverfolgung von grossem Interesse. Aufgrund der Grösse von Wirtschaftsfällen blicken wir all diesen technischen Entwicklungen mit besonderer Neugier entgegen: Namentlich könnte unsere Arbeit mit einem intelligenten Algorithmus zur Durchsuchung und Aufbereitung digitaler Akten mitsamt Geldflussanalyse bedeutend erleichtert und die Strafuntersuchung massiv beschleunigt werden. Nicht zuletzt rückt mit dem Projekt Justitia 4.0. die vollständig digitalisierte Justiz mit digitaler Aktenapplikation und damit ein potentiell massiver Effizienzgewinn in greifbare Nähe. Optimistisch (und auch ein wenig stolz) macht uns, dass der Kanton Basel-Landschaft als Pilotkanton dabei ist und wir damit diese neue Epoche in der Schweizerischen Strafjustiz zum frühest möglichen Zeitpunkt aktiv mitgestalten können.