Geschwindigkeitsüberschreitungen

Nach erstmaligen Widerhandlungen werden gestützt auf die ständige bundesgerichtliche Rechtsprechung grundsätzlich folgende Massnahmen verfügt:

Innerortsbereich

 

Überschreitung bis 15 km/h

keine Administrativmassnahme

Überschreitung um 16-20 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 21-24 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 25 km/h und mehr

3 Monate Entzug (mindestens)

Ausserortsbereich

 

Überschreitung bis 20 km/h

keine Administrativmassnahme

Überschreitung um 21-25 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 26-29 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 30 km/h und mehr

3 Monate Entzug (mindestens)

Autobahn

 

Überschreitung bis 25 km/h

keine Administrativmassnahme

Überschreitung um 26-30 km/h

Verwarnung

Überschreitung um 31-34 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

Überschreitung um 35 km/h und mehr

3 Monate Entzug (mindestens)

Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden.

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