Kantonales Bedrohungsmanagement
Ziel des Kantonalen Bedrohungsmanagement (KBM) ist es, mit einer vorausschauenden Arbeitsweise schwere Gewalttaten zu verhindern, Gewaltbetroffene in ihrer psychischen, physischen, sozialen und beruflichen Integrität zu schützen. Zudem beraten wir Fachpersonen, Behörden, Institutionen und Gewaltbetroffene im Umgang mit Gewalttätern und Gefährdern. Das ämter- und institutionsübergreifende KBM soll das Gefährdungspotenzial von Personen oder Gruppen frühzeitig erkennen, dieses einschätzen und mit geeigneten Massnahmen und Interventionen entschärfen. Das KBM ist für folgende Formen der Gewalt zuständig: psychische Gewalt, Stalking, körperliche, sexuelle, patriarchale und extremistische Gewalt.
Anmeldeformular KBM:
Nach Erhalt des Anmeldeformulars erfolgt eine Erstabklärung. Diese bildet die Entscheidungsgrundlage ob ein Fall im KBM eröffnet wird. Ist eine Falleröffnung angezeigt, wird ein erstes Risk-Screening erstellt. Es werden Massnahmen und Interventionen im Kontext des Risk- und Schutzmanagements eingeleitet und fallspezifische Fachpersonen ins Monitoring aufgenommen.