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ADMAS-Registereinträge
Per 01.01.2019 wurden die beiden Register ADMAS (Administrativmassnahmen) und FABER (Fahrberechtigung) im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) zusammengefasst.
Basierend auf Art. 89a ff. SVG in Verbindung mit der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV, SRS 741.58) werden die verfügten Administrativmassnahmen im Eidgenössischen Informationssystem Verkehrszulassung, Subsystem Massnahmen (IVZ-Massnahmen) in Bern eingetragen. Während der Dauer des Vollzugs der Massnahme wird im Informationssystem Verkehrszulassung, Subsystem Personen (IVZ-Personen) ein Fahrverbot eingetragen. Das Administrativmassnahmenregister kann lediglich von Administrativmassnahmenbehörden eingesehen werden.
Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen sowie Fahrverbote werden zehn Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung aus dem Register entfernt, andere Massnahmen fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft. Die Annullierung des Führerausweises auf Probe wird zehn Jahre nach der Wiedererteilung eines Führerausweises entfernt. Die Entfernung von registrierten Massnahmen wird gehemmt, wenn eine neue Massnahme eingetragen wird; in diesem Fall werden alle Massnahmen erst nach Ablauf aller vom System berechneten Verweilfristen entfernt. Unbefristete Entzüge wegen Nichteignung bleiben während der gesamten Dauer der Massnahme registriert.
Jede Person hat das Recht, bei der Entzugsbehörde ihres Wohnortes Auskunft über ihre eigenen Daten zu verlangen. Für die Bestellung eines sogenannten ADMAS-Register-Auszuges verwenden Sie bitte folgendes Formular.