Schiffsführerausweis

 

Wie erhalte ich einen Ausweis zum Führen von Vergnügungsschiffen?

Kategorien
Sie können einen Schiffsführerausweis erlangen für folgende Kategorien:

- Segelschiff Kat. D (Mindestalter 14 Jahre)
- Schiffe mit Maschinenantrieb Kat. A (Mindestalter 18 Jahre)

Ihr erster Schritt
Sie laden das Formular «Anmeldung zur Schiffsführerprüfung» von unserer Internetseite herunter. Dieses Formular senden Sie bitte per Post vollständig ausgefüllt, von der Wohnortgemeinde bestätigt, inklusive Sehtest und einem beigelegten aktuellen farbigen Passfoto an:

Polizei Basel-Landschaft
Kleinschifffahrt
Rheinstrasse 25
4410 Liestal

Anmeldung zur Theorieprüfung
Falls Sie sich für die theoretische Schiffsführerprüfung anmelden möchten finden Sie das Formular «Anmeldung zur theoretischen Schiffsführerprüfung» auch im Internet. Bitte tragen Sie dort einen Wunschtermin für Ihre Theorieprüfung ein. Nachdem wir beide Formulare von Ihnen per Post erhalten haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung des Theorieprüfungstermins. Wunschdaten werden nach Möglichkeiten berücksichtigt. Der Eingang der Anmeldung zur Theorieprüfung muss mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin bei uns eintreffen.
Selbstverständlich können Sie die beiden Formulare «Anmeldung zur Schiffsführerprüfung» und «Anmeldung zur theoretischen Schiffsführerprüfung» auch gerne gleichzeitig einreichen.

Theorieprüfung
Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn nicht mehr als 15 Fehlerpunkte vorliegen. Prüfungsgebühr CHF 40.-- und Bearbeitungsgebühr CHF 20.--, Total CHF 60.--, wird in Rechnung gestellt.

Sie ist 24 Monate gültig. Diese kann nicht verlängert werden.

Allfällige ausserkantonale Bewilligungen Kat. A, CHF 40.-- oder Kat. D, CHF 40.00 werden zusammen mit der Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Theoriebuch «Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern»
Wenn Sie das Lehrmittel der Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter bei uns bestellen wollen, können Sie das gerne per Mail machen : [email protected]. Wir senden Ihnen das Buch per Post zu. Kosten CHF 89.-- (zzgl. Porto) 

Lernfahrten und Ausbildung
Sie können Lernfahrten durchführen, wenn Sie in Begleitung einer Person sind, die im Besitz eines Ausweises der entsprechenden Kategorie ist.
Sie können auch schon Fahrstunden bei Bootsfahrschulen besuchen wenn Sie noch keine Theorieprüfung gemacht haben.
Bevor Sie zur praktischen Bootsprüfung durch die Bootsfahrschule angemeldet werden können muss die Theorieprüfung bestanden sein.

Praktische Prüfung
Für Kunden ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft muss bei der Anmeldung zur praktischen Bootsführerprüfung durch die Bootsfahrschule eine ausserkantonale Bewilligung vorliegen. Fehlt diese kann kein Termin für die praktische Prüfung mit der Bootsfahrschule abgesprochen werden.

Nach der praktischen Prüfung werden die Prüfungsgebühr CHF 120.-- und der Schiffsführerausweis CHF 75.--, Total CHF 195.-- (exkl. Porto), in Rechnung gestellt.

Eine allfällige Wiederholung der Prüfung kann frühestens nach einem Monat stattfinden.

Das Prüfungsschiff
- Es ist betriebssicher und entspricht den Vorschriften
- Die Motorenleistung beträgt mehr als 30 kW (Kat. A), keine Pinnensteuerung
- Die Segelfläche beträgt mindestens 16 m2 (Kat. D)

Neuer Ausweis
Wenn Sie bereits im Besitze eines Schiffsführerausweises sind und eine weitere Kategorie absolviert haben, bitten wir Sie, uns für die Ausstellung des neuen Ausweises ein aktuelles, farbiges Passfoto zur praktischen Prüfung mitzubringen oder uns zu zusenden.

Weitere Informationen
Bei Fragen erhalten Sie weitere Informationen bei der Kleinschifffahrt der Polizei Basel-Landschaft.

Telefon:          061 553 39 20

E-Mail:            [email protected] 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Das Schifffahrtsteam der Polizei Basel-Landschaft

Bild Legende: