Private Sicherheitsdienstleistungen
Information zur Umsetzung des neuen Bewilligungswesens für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft
Das Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft wird durch das Polizeigesetz (§§ 51a-51q) geregelt.
Sicherheitsunternehmen (natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen erbringen) benötigen eine Betriebsbewilligung des Kantons (Gesuchsformular). Die Sicherheitsunternehmen sind in der Verantwortung, dass ihre Angestellten die Voraussetzungen (erforderliche Staatsangehörigkeit, keine Einträge im Strafregisterauszug) erfüllen und eine angemessene Aus- und Weiterbildung gewährleistet ist (§ 51d Abs. 4).
- Türsteherdienste;
- Bewachungs- und Überwachungsdienste;
- Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung;
- Sicherheitstransporte von Personen, Gütern oder Wertsachen;
- Detektivtätigkeiten;
- Effektenkontrollen bei Anlässen;
- Patrouillendienste im öffentlichen Raum.
Ebenfalls von der Bewilligungspflicht befreit sind Sicherheitsunternehmen, die über eine Bewilligung eines anderen Kantons verfügen und ausländische Sicherheitsunternehmen, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU berufen können.
Gültigkeitsdauer der Bewilligungen
Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist unbeschränkt.
Kosten
Die durch den Regierungsrat festgelegte Gebühr für den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens beträgt CHF 135.00.
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Weitere Informationen
Für nähere Auskünfte zum Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft kontaktieren Sie bitte den Rechtsdienst der Polizei Basel-Landschaft:
Tel. +41 61 553 30 41