Private Sicherheitsdienstleistungen

Information zur Umsetzung des neuen Bewilligungswesens für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft

Das Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft wird durch das Polizeigesetz (§§ 51a-51q) geregelt. 

Sicherheitsunternehmen (natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen erbringen) benötigen eine Betriebsbewilligung des Kantons (Gesuchsformular). Die Sicherheitsunternehmen sind in der Verantwortung, dass ihre Angestellten die Voraussetzungen (erforderliche Staatsangehörigkeit, keine Einträge im Strafregisterauszug) erfüllen und eine angemessene Aus- und Weiterbildung gewährleistet ist (§ 51d Abs. 4).

Bewilligungspflichtige Sicherheitsdienstleistungen
Folgende Sicherheitsdienstleistungen unterstehen einer Bewilligungspflicht:

- Türsteherdienste;
- Bewachungs- und Überwachungsdienste;
- Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung;
- Sicherheitstransporte von Personen, Gütern oder Wertsachen;
- Detektivtätigkeiten;
- Effektenkontrollen bei Anlässen;
- Patrouillendienste im öffentlichen Raum.

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Interne Werkschutzdienste sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen (gilt nicht für Betriebe der Gastronomie, des Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportbereichs, bei temporären Veranstaltungen und anderen Betrieben und Anlässen mit grösserem Publikumsverkehr und erhöhtem Konfliktpotenzial).

Ebenfalls von der Bewilligungspflicht befreit sind Sicherheitsunternehmen, die über eine Bewilligung eines anderen Kantons verfügen und ausländische Sicherheitsunternehmen, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU berufen können.

Gültigkeitsdauer der Bewilligungen
Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist unbeschränkt. 

Kosten 
Die durch den Regierungsrat festgelegte Gebühr für den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens beträgt CHF 135.00.

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Weitere Informationen

Für nähere Auskünfte zum Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft kontaktieren Sie bitte den Rechtsdienst der Polizei Basel-Landschaft:

Rechtsdienst
Tel. +41 61 553 30 41