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- Strafuntersuchung betreffend Wahlfälschung/Stimmenfang bei den Landratswahlen 2011 in Muttenz und Birsfelden – Staatsanwaltschaft und Polizei bitten um Mithilfe und Hinweise
07.04.2011
Strafuntersuchung betreffend Wahlfälschung/Stimmenfang bei den Landratswahlen 2011 in Muttenz und Birsfelden – Staatsanwaltschaft und Polizei bitten um Mithilfe und Hinweise
Am 28. März 2011 erstattete die Landeskanzlei des Kantons BL Anzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung bei der Ersten Staatsanwältin des Kantons BL, welche diese zur weiteren Behandlung der Hauptabteilung Arlesheim zugewiesen hat. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Verdachts der Wahlfälschung und des Stimmenfangs eröffnet und die Ermittlungen eingeleitet.
Insgesamt wurden durch die Landeskanzlei bei der Staatsanwaltschaft 276 Wahlzettel eingereicht, die alle nach demselben Muster ausgefüllt wurden. Es handelt sich bei allen Wahlzetteln um freie Listen, die als SP-Parteilisten bezeichnet wurden. Auf allen Listen wurde der Name derselben kandidierenden Person doppelt aufgeführt (kumuliert). Die übrigen Linien wurden leer gelassen.
Die Experten des Kriminaltechnischen Dienstes der Polizei BL wurden mit der Analyse der Handschriften beauftragt. Da graphologische Untersuchungen sehr komplex und aufwändig sind, wird das Endergebnis erst nach mehreren Wochen bis Monaten feststehen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden jeweils mehrere Wahlzettel von denselben Personen ausgefüllt. Festgestellt wurden bis jetzt mindestens sechzig verschiedene Handschriften.
Die betroffene kandidierende Person wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft befragt. Über den Inhalt ihrer Aussagen werden keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft ist zur weiteren Klärung des Sachverhalts darauf angewiesen, dass sich Personen, die nähere Angaben zu den in Frage stehenden Wahlzetteln machen können, melden.
Sachdienliche Angaben sind erbeten an die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35.
Insgesamt wurden durch die Landeskanzlei bei der Staatsanwaltschaft 276 Wahlzettel eingereicht, die alle nach demselben Muster ausgefüllt wurden. Es handelt sich bei allen Wahlzetteln um freie Listen, die als SP-Parteilisten bezeichnet wurden. Auf allen Listen wurde der Name derselben kandidierenden Person doppelt aufgeführt (kumuliert). Die übrigen Linien wurden leer gelassen.
Die Experten des Kriminaltechnischen Dienstes der Polizei BL wurden mit der Analyse der Handschriften beauftragt. Da graphologische Untersuchungen sehr komplex und aufwändig sind, wird das Endergebnis erst nach mehreren Wochen bis Monaten feststehen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden jeweils mehrere Wahlzettel von denselben Personen ausgefüllt. Festgestellt wurden bis jetzt mindestens sechzig verschiedene Handschriften.
Die betroffene kandidierende Person wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft befragt. Über den Inhalt ihrer Aussagen werden keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft ist zur weiteren Klärung des Sachverhalts darauf angewiesen, dass sich Personen, die nähere Angaben zu den in Frage stehenden Wahlzetteln machen können, melden.
Sachdienliche Angaben sind erbeten an die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35.