REVOKATION Öffentlichkeitsfahndung
Nach der Veröffentlichung der Öffentlichkeitsfahndung / Medienmitteilung mit Zeugenaufruf gingen innert kürzester Zeit diverse konkrete Hinweise zur Täterschaft bei der Polizei Basel-Landschaft ein.
Dank Hinweisen aus der Bevölkerung sowie infolge weiterer Ermittlungen konnte der mutmassliche Täter festgenommen werden.
Der genaue Tathergang ist Gegenstand der aufgenommenen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Zwangsmassnahmengerich hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Untersuchungshaft angeordnet. Weitere Informationen können derzeit nicht gemacht werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.