Oberwil BL: Tierquäler verurteilt

29.09.2008
Das Statthalteramt Arlesheim hat das Untersuchungsverfahren gegen den 21-jährigen Mann, der in der Nacht von Samstag, 30. August 2008, auf Sonntag, 31. August 2008 auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Oberwil drei Kälber misshandelt hatte, abgeschlossen.
Der Angeschuldigte, der sich während rund 4 Wochen in Untersuchungshaft befand, äusserte sich im Laufe des Verfahrens nicht zum Motiv seiner Tat. Bei einem der Kälber konnte aber spurentechnisch nachgewiesen werden, dass es zu sodomistischen Handlungen gekommen war.
Er wurde im Strafbefehlsverfahren wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländer und Ausländerinnen und zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und zu einer Busse von Fr. 1'500.-- verurteilt. Gegen den aus Polen stammenden Mann, der bereits im Jahr 2007 auf zwei Bauernhöfen, damals ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung, als Hilfskraft tätig war, verfügte das Amt für Migration ferner die Wegweisung aus der Schweiz und belegte ihn mit einer Einreisesperre von zehn Jahren.

Statthalteramt Arlesheim