Nichtgenügen der Meldepflicht nach Kollision mit Wildtier
Die entsprechende Meldung an die Polizei Basel-Landschaft erfolgte am Sonntagmorgen, 19. Juli 2020, um 09.18 Uhr durch den zuständigen Jagdaufseher. Er war vorgängig, durch eine Drittperson, auf den toten Rehbock aufmerksam gemacht worden und musste diesen folglich entsorgen.
Kurz nachdem die Polizei Basel-Landschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte, meldete sich die verantwortliche Fahrzeuglenkerin, auf Anraten der Versicherung, bei der zuständigen Polizeistelle.
Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, Unfälle mit Tieren sofort zu melden. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar. Wer ein verletztes Tier, ohne Meldung an die Polizei oder den zuständigen Jagdaufseher, seinem Schicksal überlässt, begeht nicht nur Fahrerflucht, sondern macht sich auch der Tierquälerei schuldig.
Die verantwortliche Fahrzeuglenkerin wird an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft rapportiert.