Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 160 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der 28-jährige Lenker musste vor Ort seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde sein Motorrad auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.