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27.10.2009
Medienmitteilung des Statthalteramtes Laufen: Fussballer wegen einfacher Körperverletzung verurteilt
Der Spieler des FC Münchenstein, welcher am 4. April 2009 während eines 3.-Liga-Fussballspiels zwischen dem FC Münchenstein und dem FC Ettingen den Schiedsrichter tätlich angegriffen hatte, wurde vom Statthalteramt Laufen verurteilt.
Am Abend des 4. Aprils 2009 kam es während der laufenden 3.-Liga-Partie zwischen dem Münchenstein und dem FC Ettingen zu einem tätlichen Angriff eines Spielers des FC Münchenstein gegen den Schiedsrichter (die Medien haben darüber berichtet). Als der Schiedsrichter dem kurz zuvor eingewechselten Spieler wegen unsportlichen Verhaltens die gelbe Karte zeigte, griff dieser den Schiedsrichter unvermittelt an und schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf. Nachdem der Schiedsrichter zu Boden gegangen war, trat der Spieler nach und traf den Schiedsrichter am Kopf und am Körper. Der Schiedsrichter erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Spieler des FC Münchenstein. Dieser wurde nun vom Statthalteramt Laufen wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 1'200.00 verurteilt.
Am Abend des 4. Aprils 2009 kam es während der laufenden 3.-Liga-Partie zwischen dem Münchenstein und dem FC Ettingen zu einem tätlichen Angriff eines Spielers des FC Münchenstein gegen den Schiedsrichter (die Medien haben darüber berichtet). Als der Schiedsrichter dem kurz zuvor eingewechselten Spieler wegen unsportlichen Verhaltens die gelbe Karte zeigte, griff dieser den Schiedsrichter unvermittelt an und schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf. Nachdem der Schiedsrichter zu Boden gegangen war, trat der Spieler nach und traf den Schiedsrichter am Kopf und am Körper. Der Schiedsrichter erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Spieler des FC Münchenstein. Dieser wurde nun vom Statthalteramt Laufen wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 1'200.00 verurteilt.