Der Personenwagen wurde um 15.47 Uhr durch eine temporäre Geschwindigkeitsmessanlage erfasst. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt gilt eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Fahrzeuglenker wurde mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h gemessen. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h.
Der 24-jährige ungarische Fahrzeuglenker mit Wohnsitz in Frankreich konnte nach diversen Abklärungen am Folgetag durch die Polizei Basel-Landschaft angehalten werden. Dem Lenker wurde das Fahrrecht in der Schweiz entzogen und sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen den Fahrzeuglenker ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet. Er muss sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten.