Massive Geschwindigkeitsübertretung geahndet
Der Personenwagen wurde im Rahmen einer semistationären Geschwindigkeitskontrolle mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h gemessen. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt 50 km/h. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsübertretung von 70 km/h.
Die Abklärungen ergaben, dass es sich beim verantwortlichen Lenker um einen 18-jährigen Schweizer handelt. Er musste seinen Führerausweis abgeben. Sein Fahrzeug, ein weisser Audi, wurde auf Verfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt. Zudem wird er sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.