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20.10.2011
Irreführung der Rechtspflege: Vom "Opfer" zur Beschuldigten
Nachdem am 20. Mai 2010 gegen Abend die Anzeige einer jungen Frau wegen eines Entreissdiebstahls einging, nahmen die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungstätigkeit umgehend auf. So wurde auch in der Öffentlichkeit nach Zeugen gesucht. Ein Dieb konnte dennoch nicht ermittelt werden. Ganz im Gegenteil gab das angebliche "Opfer" jetzt zu, dass ein solcher Entreissdiebstahl nie stattgefunden hat. Und hat nun seinerseits die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Sie habe am Bankschalter mehrere hundert Franken bezogen, das Geld in ihrer Handtasche verstaut und anschliessend die Bank verlassen, wo sich ihr kurz darauf eine unbekannte männliche Person von hinten genähert und ihr die Tasche mitsamt dem Geld entrissen habe, so die Schilderung einer heute 19-jährigen Frau am Abend des 20. Mai 2010 bei der Polizei Basel-Landschaft. In der Folge nahmen die Polizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Ermittlungen auf. Im Rahmen einer Medienmitteilung (Nr. 352/10) suchte die Polizei gar öffentlich nach Zeugen.
Allen Ermittlungsanstrengungen zum Trotz konnte bis heute kein mutmasslicher Dieb gefasst werden. Hingegen wiesen während der Untersuchung immer mehr Ungereimtheiten darauf hin, dass sich gar kein Entreissdiebstahl zugetragen hat. Und so geriet das ursprüngliche "Opfer" plötzlich selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft. Am Dienstag dieser Woche gab die junge Frau nun zu, dass der Entreissdiebstahl nie stattgefunden hat. Vielmehr ging das Geld verloren und hätte mit Hilfe dieser frei erfundenen Geschichte nochmals erhältlich gemacht werden sollen.
Die Frau hat nun die strafrechtlichen Konsequenzen wegen Irreführung der Rechtspflege und der Abgabe eines falschen Zeugnisses zu tragen.
Sie habe am Bankschalter mehrere hundert Franken bezogen, das Geld in ihrer Handtasche verstaut und anschliessend die Bank verlassen, wo sich ihr kurz darauf eine unbekannte männliche Person von hinten genähert und ihr die Tasche mitsamt dem Geld entrissen habe, so die Schilderung einer heute 19-jährigen Frau am Abend des 20. Mai 2010 bei der Polizei Basel-Landschaft. In der Folge nahmen die Polizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Ermittlungen auf. Im Rahmen einer Medienmitteilung (Nr. 352/10) suchte die Polizei gar öffentlich nach Zeugen.
Allen Ermittlungsanstrengungen zum Trotz konnte bis heute kein mutmasslicher Dieb gefasst werden. Hingegen wiesen während der Untersuchung immer mehr Ungereimtheiten darauf hin, dass sich gar kein Entreissdiebstahl zugetragen hat. Und so geriet das ursprüngliche "Opfer" plötzlich selbst ins Visier der Staatsanwaltschaft. Am Dienstag dieser Woche gab die junge Frau nun zu, dass der Entreissdiebstahl nie stattgefunden hat. Vielmehr ging das Geld verloren und hätte mit Hilfe dieser frei erfundenen Geschichte nochmals erhältlich gemacht werden sollen.
Die Frau hat nun die strafrechtlichen Konsequenzen wegen Irreführung der Rechtspflege und der Abgabe eines falschen Zeugnisses zu tragen.