Halloween richtig feiern – damit alle Spass haben
Leider kommt es immer wieder vor, dass zu viel „Saures“ verteilt wird. Die Grenze zwischen harmlosem Streich und Straftat wird oft überschritten. So ist zum Beispiel das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern eine Sachbeschädigung und kann strafrechtlich geahndet werden.
Machen Sie Kinder und Jugendliche auf den Unterschied zwischen Streich und Straftat aufmerksam und appellieren Sie an ihr Verantwortungsbewusstsein. Nicht alles, was Spass macht, ist auch erlaubt.
Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Melden Sie dies bei der Polizei über die Telefonnummer 112.
Die Polizei Basel-Landschaft dankt für die Unterstützung und wünscht allen Feiernden ein friedliches Halloween-Fest!