Geschwindigkeit massiv überschritten: Polizei zieht Raser aus dem Verkehr
Die Messungen ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 146 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich, gemäss Strassenverkehrsgesetz, um einen Raserfall.
Der Lenker, ein 21-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis abgeben. Zudem wird er an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft verzeigt. Sein Personenwagen wurde, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, beschlagnahmt.
Die Polizei gelangt einmal mehr mit der Bitte an die Fahrzeuglenker, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und sich ihrer Verantwortung, gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, bewusst zu sein.