Die Messungen ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 170 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich, gemäss Strassenverkehrsgesetz, um einen Raserfall.
Der Lenker, ein 38-jähriger Franzose, muss mit einem längeren Fahrverbot für die Schweiz rechnen. Sein Fahrzeug wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.