Die Messungen ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 145 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich, gemäss Strassenverkehrsgesetz, um einen Raserfall.
Der Lenker, ein 25-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis abgeben. Sein Fahrzeug wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.