Die Messungen ergaben, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 142 km/h resp. 148 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Die Lenker, ein 27-jähriger Schweizer und ein 41-jähriger Portugiese, mussten ihre Führerausweise abgeben. Ausserdem wurden ihre Fahrzeuge auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.