Die Messungen ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 114 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 50 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der Lenker, ein 22-jähriger Kosovare, musste seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.