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12.12.2012
909 - Pratteln/Schweizerhalle: Nach Austritt einer Flüssigkeit bei Novartis: niemand mehr im Spital
Im Werk Schweizerhalle der Novartis AG kam es am Dienstag, 11. Dezember 2012, gegen 11.40 Uhr, zum Austritt einer ätzenden Flüssigkeit. Der Zwischenfall ereignete sich innerhalb eines Pharma-Produktionsbetriebes. Davon betroffen waren insgesamt 13 Personen, sechs davon wurden verletzt und mussten, da sie über starken Hustenreiz klagten, vorübergehend in umliegende Spitäler eingeliefert werden. Sieben weitere Personen wurden vor Ort medizinisch betreut (Details siehe Medienmitteilung Nummer
906/2012
vom Dienstag, 11. Dezember 2012).
Alle sechs Personen, welche vorübergehend stationär in Spitälern behandelt und überwacht worden waren, konnten das Spital bis am Dienstagabend, 11. Dezember 2012, beschwerdefrei verlassen. Seitens Novartis werden mit den betroffenen Personen individuelle Nachuntersuchungen und gemeinsame Nachbesprechungen durchgeführt.
Die Ursache, welche zum Austritt der Flüssigkeit führte, ist nach wie vor Gegenstand von diversen Ermittlungen und Abklärungen durch diverse Instanzen. Technisch gesehen war ein Rührkessel dieser Produktionsanlage vom Zwischenfall betroffen.
Weitere relevante Neuigkeiten werden zu gegebener Zeit auf den bekannten Kanälen proaktiv kommuniziert.
WICHTIGE ANMERKUNG
Im Kanton Basel-Landschaft liegt bei Chemie-Ereignissen die Informationsführung explizit immer und ausschliesslich bei den Behörden und nicht beim betroffenen Unternehmen. Dies ist in der Kantonalen Störfallverordnung entsprechend geregelt. Es ist demnach also nicht so, dass das betroffene Unternehmen keine Stellung nehmen will, sondern dass die Informationsführung wie oben aufgezeigt klar geregelt ist und sich das Unternehmen daran hält.
Alle sechs Personen, welche vorübergehend stationär in Spitälern behandelt und überwacht worden waren, konnten das Spital bis am Dienstagabend, 11. Dezember 2012, beschwerdefrei verlassen. Seitens Novartis werden mit den betroffenen Personen individuelle Nachuntersuchungen und gemeinsame Nachbesprechungen durchgeführt.
Die Ursache, welche zum Austritt der Flüssigkeit führte, ist nach wie vor Gegenstand von diversen Ermittlungen und Abklärungen durch diverse Instanzen. Technisch gesehen war ein Rührkessel dieser Produktionsanlage vom Zwischenfall betroffen.
Weitere relevante Neuigkeiten werden zu gegebener Zeit auf den bekannten Kanälen proaktiv kommuniziert.
WICHTIGE ANMERKUNG
Im Kanton Basel-Landschaft liegt bei Chemie-Ereignissen die Informationsführung explizit immer und ausschliesslich bei den Behörden und nicht beim betroffenen Unternehmen. Dies ist in der Kantonalen Störfallverordnung entsprechend geregelt. Es ist demnach also nicht so, dass das betroffene Unternehmen keine Stellung nehmen will, sondern dass die Informationsführung wie oben aufgezeigt klar geregelt ist und sich das Unternehmen daran hält.