- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Polizei Basel-Landschaft
- Polizeimeldungen
- 798 - Liestal/Ganzer Kanton BL: Blaufahrer aufgepasst: Polizei führt vermehrt Alkoholkontrollen durch
17.11.2011
798 - Liestal/Ganzer Kanton BL: Blaufahrer aufgepasst: Polizei führt vermehrt Alkoholkontrollen durch
Die mehrjährige Auswertung der Verkehrsunfall-Statistik der Polizei Basel-Landschaft zeigt, dass sich die Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss in den Monaten November und Dezember erfahrungsgemäss häufen. Personen, welche in fahrunfähigem Zustand (unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln) ein Fahrzeug lenken, machen sich nicht nur strafbar, sondern stellen gleichzeitig eine beträchtliche Gefahr für sich selbst und die Mitmenschen dar.
Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit wird die Polizei Basel-Landschaft in den kommenden Wochen deshalb vermehrt und im gesamten Kantonsgebiet Kontrollen durchführen, sowie die Verkehrsteilnehmenden auf ihre Fahrfähigkeit überprüfen.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt in der Schweiz für Motorfahrzeuglenker die gesetzliche Grenze von 0.5 Promille. Bereits wenig Alkohol vermindert jedoch die Reaktionsfähigkeit und kann zu Unfällen führen. Die Polizei Basel-Landschaft empfiehlt deshalb grundsätzlich, Trinken und Fahren auseinanderzuhalten. Es gilt der Grundsatz „Wer fährt, trinkt nicht“ respektive „Wer trinkt, fährt nicht“.
Bis Anfang Januar 2012 wird die Polizei Basel-Landschaft im Rahmen einer Schwerpunktaktion zu diversen Zeiten und an verschiedenen Orten entsprechende präventive Verkehrskontrollen durchführen.
Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit wird die Polizei Basel-Landschaft in den kommenden Wochen deshalb vermehrt und im gesamten Kantonsgebiet Kontrollen durchführen, sowie die Verkehrsteilnehmenden auf ihre Fahrfähigkeit überprüfen.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt in der Schweiz für Motorfahrzeuglenker die gesetzliche Grenze von 0.5 Promille. Bereits wenig Alkohol vermindert jedoch die Reaktionsfähigkeit und kann zu Unfällen führen. Die Polizei Basel-Landschaft empfiehlt deshalb grundsätzlich, Trinken und Fahren auseinanderzuhalten. Es gilt der Grundsatz „Wer fährt, trinkt nicht“ respektive „Wer trinkt, fährt nicht“.
Bis Anfang Januar 2012 wird die Polizei Basel-Landschaft im Rahmen einer Schwerpunktaktion zu diversen Zeiten und an verschiedenen Orten entsprechende präventive Verkehrskontrollen durchführen.