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- 701 - Aesch: Selbstunfall mit 1,45 Promille: niemand verletzt
28.09.2012
701 - Aesch: Selbstunfall mit 1,45 Promille: niemand verletzt
Im Bereich der Verzweigung Hauptstrasse/Arlesheimerstrasse in Aesch BL ereignete sich in der Nacht auf Freitag, 28. September 2012, gegen 00.22 Uhr, ein Selbstunfall eines Personenwagens. Verletzt wurde niemand, es entstand jedoch beträchtlicher Sachschaden und der Autofahrer stand unter Alkoholeinfluss.
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft war ein 28-jähriger Schweizer mit seinem Personenwagen vom Pfeffingerring kommend in Richtung Verzweigung unterwegs und wollte auf der Kreuzung nach links in Richtung Reinach BL abbiegen. Gemäss seinen Angaben rannte dann, als er sich mit dem Auto mitten auf der Kreuzung befand, ein kleines Tier von links nach rechts über die Strasse, weshalb er bremste und auswich. Dabei verlor der Autofahrer die Herrschaft über das Fahrzeug, prallte in eine kleine Gartenmauer und kam schliesslich in einer angrenzenden Steinrabatte zum Stillstand.
Der Lenker blieb unverletzt, ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,45 Promille. Er musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben und wird entsprechend an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt. Am Fahrzeug, bei dem verschiedene Flüssigkeiten ausliefen, sowie an der Umgebung entstand beträchtlicher Sachschaden. Das Auto musste geborgen und abgeschleppt werden.
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft war ein 28-jähriger Schweizer mit seinem Personenwagen vom Pfeffingerring kommend in Richtung Verzweigung unterwegs und wollte auf der Kreuzung nach links in Richtung Reinach BL abbiegen. Gemäss seinen Angaben rannte dann, als er sich mit dem Auto mitten auf der Kreuzung befand, ein kleines Tier von links nach rechts über die Strasse, weshalb er bremste und auswich. Dabei verlor der Autofahrer die Herrschaft über das Fahrzeug, prallte in eine kleine Gartenmauer und kam schliesslich in einer angrenzenden Steinrabatte zum Stillstand.
Der Lenker blieb unverletzt, ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,45 Promille. Er musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben und wird entsprechend an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt. Am Fahrzeug, bei dem verschiedene Flüssigkeiten ausliefen, sowie an der Umgebung entstand beträchtlicher Sachschaden. Das Auto musste geborgen und abgeschleppt werden.