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26.09.2013
640 - Tenniken/Autobahn A2: Polizei erwischt Schnellfahrer
Die Polizei Basel-Landschaft hat drei Schnellfahrer erwischt, die auf der Autobahn A2 bei Tenniken mit massiv überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Basel unterwegs waren.
Am Samstag, 17. August 2013, um 12.49 Uhr, wurde auf der Autobahn A2 bei Tenniken ein Personenwagen mit niederländischen Kennzeichen von der stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt. Das Fahrzeug war in Richtung Basel unterwegs und hatte 182 km/h auf dem Tacho. Nach Abzug der gesetzlichen Sicherheitsmarge betrug die Überschreitung 55 km/h.
Am Sonntagmorgen, 18. August 2013, um 03.03 Uhr, wurde auf der Autobahn A2 bei Tenniken ein Personenwagen mit deutschen Kennzeichen von der stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt. Das Fahrzeug war in Richtung Basel unterwegs. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 178 km/h – erlaubt gewesen wären 120 km/h. Um 04.36 Uhr wurde am gleichen Ort ein Personenwagen mit Anhänger geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit des in Deutschland immatrikulierten Fahrzeugs betrug nach Abzug der Toleranz 136 km/h. Für Fahrzeuge mit Anhänger gilt in der Schweiz auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die Fahrzeuglenkerinnen oder Fahrzeuglenker müssen mit empfindlichen Geldbussen sowie mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen. Sie werden zudem an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft angezeigt.
Am Samstag, 17. August 2013, um 12.49 Uhr, wurde auf der Autobahn A2 bei Tenniken ein Personenwagen mit niederländischen Kennzeichen von der stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt. Das Fahrzeug war in Richtung Basel unterwegs und hatte 182 km/h auf dem Tacho. Nach Abzug der gesetzlichen Sicherheitsmarge betrug die Überschreitung 55 km/h.
Am Sonntagmorgen, 18. August 2013, um 03.03 Uhr, wurde auf der Autobahn A2 bei Tenniken ein Personenwagen mit deutschen Kennzeichen von der stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt. Das Fahrzeug war in Richtung Basel unterwegs. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 178 km/h – erlaubt gewesen wären 120 km/h. Um 04.36 Uhr wurde am gleichen Ort ein Personenwagen mit Anhänger geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit des in Deutschland immatrikulierten Fahrzeugs betrug nach Abzug der Toleranz 136 km/h. Für Fahrzeuge mit Anhänger gilt in der Schweiz auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die Fahrzeuglenkerinnen oder Fahrzeuglenker müssen mit empfindlichen Geldbussen sowie mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen. Sie werden zudem an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft angezeigt.