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- 633 - Liestal/Birsfelden/Muttenz: Vor dem Match Schweiz - Italien: Parkplatznot im Gebiet St. Jakob
05.08.2009
633 - Liestal/Birsfelden/Muttenz: Vor dem Match Schweiz - Italien: Parkplatznot im Gebiet St. Jakob
Am Mittwoch, 12. August 2009, werden die Parkplätze im Gebiet St. Jakob knapp. Grund ist das Fussballspiel zwischen der Schweiz und Italien (Spielbeginn um 20.45 Uhr). Die Polizei Basel-Landschaft erwartet im gesamten Gebiet St. Jakob ein ausserordentlich hohes Verkehrsaufkommen – und zwar ab ca. 17.00 Uhr.
Automobilistinnen und Automobilisten sind gebeten, der Signalisation "Fussball" zu folgen. Es ist auf jeden Fall mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Weil nur beschränkter Parkraum zur Verfügung steht, bittet die Polizei Basel-Landschaft die Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Raum St. Jakob dringend, wenn immer möglich auf das Auto zu verzichten und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die Polizei Basel-Landschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Matchticket zur freien Fahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) berechtigt - und zwar ab vier Stunden vor Spielbeginn bis Betriebsschluss.
Die Anweisungen der Polizeikräfte sind zu befolgen, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden gebüsst respektive abgeschleppt.
Automobilistinnen und Automobilisten sind gebeten, der Signalisation "Fussball" zu folgen. Es ist auf jeden Fall mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Weil nur beschränkter Parkraum zur Verfügung steht, bittet die Polizei Basel-Landschaft die Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Raum St. Jakob dringend, wenn immer möglich auf das Auto zu verzichten und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die Polizei Basel-Landschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Matchticket zur freien Fahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) berechtigt - und zwar ab vier Stunden vor Spielbeginn bis Betriebsschluss.
Die Anweisungen der Polizeikräfte sind zu befolgen, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden gebüsst respektive abgeschleppt.