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- 517 - Liestal/Kanton BL/Basel: Polizei warnt vor Gefahren mit Feuerwerk / Grenzwache weist auf verbotene Feuerwerkskörper hin
27.07.2012
517 - Liestal/Kanton BL/Basel: Polizei warnt vor Gefahren mit Feuerwerk / Grenzwache weist auf verbotene Feuerwerkskörper hin
Erfahrungsgemäss mehren sich in den Tagen vor der Bundesfeier vom 1. August die Telefonanrufe bei der Polizei Basel-Landschaft, in welchen sich Personen über Lärm durch Feuerwerkskörper am Tag und auch zu später Nachtstunde beklagen. Ebenfalls stellt die Schweizer Grenzwache Basel an den Landesgrenzen zu Frankreich und Deutschland während dieser Zeit regelmässig verbotene Feuerwerkskörper sicher.
Bezüglich Lärm verweist die Polizei auf die bestehenden Bestimmungen in den Gemeinde-Reglementen, welche von Gemeinde von Gemeinde teilweise unterschiedlich sind, und bittet um entsprechende Rücksichtnahme beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Vorfeld des 1. Augustes. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gibt es keine Bundes- oder Kantonsregelung; diese Thematik ist in den einschlägigen Gemeindereglementen geregelt.
Das Abfeuern von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in aller Regel auf den 1. August (oder in einigen Gemeinden zudem auf den Tag zuvor) beschränkt. Ansonsten braucht es eine entsprechende Bewilligung.
