- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Polizei Basel-Landschaft
- Polizeimeldungen
- 491 - Liestal/Kanton BL: Vorsicht vor Autokäufen übers Internet im Ausland
14.07.2011
491 - Liestal/Kanton BL: Vorsicht vor Autokäufen übers Internet im Ausland
Die Polizei Basel-Landschaft warnt vor Fahrzeugkäufen übers Internet im Ausland. Es häufen sich die Fällen, bei denen nach erfolgter Anzahlung und weiterer Folgezahlungen weder das Fahrzeug geliefert wird, noch das einbezahlte Geld zurückerstattet.
Die Fälle, in welchen unter betrügerischen Absichten Fahrzeuge über das Internet zum Kauf angeboten werden, häufen sich. Die Täterschaft, meist in Grossbritannien ansässig, bietet unter fadenscheinigen Begründungen, Fahrzeuge zum Verkauf an. Dabei sind die Preise jeweils sehr tief, vergleicht man sie mit ähnlichen oder gleichwertigen Fahrzeugen. Die Kaufinteressenten werden angehalten, den Kaufpreis auf ein Konto bei einer englischen Bank zu leisten. Nach Eingang dieser Zahlung erfolgt eine weitere Zahlungsaufforderung, wobei es angeblich um die Liefer- bzw. Frachtgebühren geht. Oftmals erhält daraufhin der Käufer eine Mitteilung, dass ein Ministerium (Export, Zoll etc.) die Zahlungen nicht akzeptiert hätte und eine Nachzahlung erforderlich sei. In der Folge wird weder das Fahrzeug geliefert noch kann das einbezahlte Geld zurückgefordert werden.
Die Polizei Basel-Landschaft ruft im Zusammenhang mit Fahrzeugkäufen übers Internet im Ausland zu grösster Vorsicht auf. Es ist ratsam, Zahlungen erst nach Erhalt der Ware zu leisten. Von der Vorauszahlung von höheren Summen wird dringend abgeraten.
Die Fälle, in welchen unter betrügerischen Absichten Fahrzeuge über das Internet zum Kauf angeboten werden, häufen sich. Die Täterschaft, meist in Grossbritannien ansässig, bietet unter fadenscheinigen Begründungen, Fahrzeuge zum Verkauf an. Dabei sind die Preise jeweils sehr tief, vergleicht man sie mit ähnlichen oder gleichwertigen Fahrzeugen. Die Kaufinteressenten werden angehalten, den Kaufpreis auf ein Konto bei einer englischen Bank zu leisten. Nach Eingang dieser Zahlung erfolgt eine weitere Zahlungsaufforderung, wobei es angeblich um die Liefer- bzw. Frachtgebühren geht. Oftmals erhält daraufhin der Käufer eine Mitteilung, dass ein Ministerium (Export, Zoll etc.) die Zahlungen nicht akzeptiert hätte und eine Nachzahlung erforderlich sei. In der Folge wird weder das Fahrzeug geliefert noch kann das einbezahlte Geld zurückgefordert werden.
Die Polizei Basel-Landschaft ruft im Zusammenhang mit Fahrzeugkäufen übers Internet im Ausland zu grösster Vorsicht auf. Es ist ratsam, Zahlungen erst nach Erhalt der Ware zu leisten. Von der Vorauszahlung von höheren Summen wird dringend abgeraten.