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- 490 - Frenkendorf/Liestal/Kanton BL: Rentner übergibt Teppichhändler total 200'000 Franken: die Polizei warnt
14.07.2011
490 - Frenkendorf/Liestal/Kanton BL: Rentner übergibt Teppichhändler total 200'000 Franken: die Polizei warnt
Ende Mai kam es in Frenkendorf BL zu einem grösseren Betrugsfall. Dabei wurden einem 74-jährigen Schweizer Teppiche zum Kauf angeboten. Der Rentner übergab dem Unbekannten zunächst 80'000 Franken in bar und erhielt dafür einige Teppiche, welche jedoch kaum diesen Wert haben und minderwertig sein dürften.
Tags darauf erschienen zwei Frauen beim Mann, die sich als Schwester und Frau des Verkäufers vom Vortag ausgaben. Sie boten dem Rentner weitere Teppiche für 120'000 Franken an, kassierten das Geld im Voraus und stellten die Lieferung für die nächsten Tage in Aussicht. Die Teppiche trafen allerdings bis heute nicht ein.
Der Geschädigte hat nun dieser Tage die Polizei Basel-Landschaft informiert und Anzeige gegen Unbekannt erstattet, Abklärungen sind im Gang.
Die Polizei Basel-Landschaft warnt dringend vor, sich auf solche Geschäfte einzulassen und sich dazu drängen zu lassen. Im Zweifelsfalle ist jeweils umgehend die Polizei zu informieren, am einfachsten via Notruf 117 oder 112. Allfällige weitere Geschädigte sind gebeten, sich zu melden und ebenfalls entsprechende Anzeigen zu erstatten.
Tags darauf erschienen zwei Frauen beim Mann, die sich als Schwester und Frau des Verkäufers vom Vortag ausgaben. Sie boten dem Rentner weitere Teppiche für 120'000 Franken an, kassierten das Geld im Voraus und stellten die Lieferung für die nächsten Tage in Aussicht. Die Teppiche trafen allerdings bis heute nicht ein.
Der Geschädigte hat nun dieser Tage die Polizei Basel-Landschaft informiert und Anzeige gegen Unbekannt erstattet, Abklärungen sind im Gang.
Die Polizei Basel-Landschaft warnt dringend vor, sich auf solche Geschäfte einzulassen und sich dazu drängen zu lassen. Im Zweifelsfalle ist jeweils umgehend die Polizei zu informieren, am einfachsten via Notruf 117 oder 112. Allfällige weitere Geschädigte sind gebeten, sich zu melden und ebenfalls entsprechende Anzeigen zu erstatten.