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12.06.2013
391 - Allschwil: Selbstunfall eines Personenwagens endet in Gartenwirtschaft
Am Dienstagabend, 11. Juni 2013, gegen 22.00 Uhr, ereignete sich beim Dorfplatz in Allschwil ein Selbstunfall einer Personenwagenlenkerin. Verletzt wurde niemand, am Fahrzeug sowie in einer Gartenwirtschaft entstanden jedoch Sachschäden.
Eine 46-jährige Autolenkerin fuhr zusammen mit ihrem 47-jährigen Ehemann auf der Baslerstrasse in Allschwil in Richtung Schönenbuch. Die beiden hatten zuvor die Plätze getauscht, da sich der Mann über Schmerzen beklagte. Die unerfahrene Lenkerin fuhr aus bislang unbekannten Gründen in einer Rechtskurve geradeaus. Dabei überfuhr sie eine Rabatte sowie einen Stein und kam in einer Gartenwirtschaft am Dorfplatz zum Stillstand. Zwei Gäste der Wirtschaft konnten sich noch rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernen.
In der Gartenwirtschaft entstand diverser Sachschaden. Auch das Fahrzeug wurde beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Abklärungen durch eine zufällig vorbeifahrende Patrouille der Schweizer Grenzwache Basel ergaben, dass der kosovarische Führerausweis der Lenkerin nicht mehr gültig ist. Die Lenkerin wird durch die Polizei Basel-Landschaft an die Staatsanwaltschaft angezeigt.
Eine 46-jährige Autolenkerin fuhr zusammen mit ihrem 47-jährigen Ehemann auf der Baslerstrasse in Allschwil in Richtung Schönenbuch. Die beiden hatten zuvor die Plätze getauscht, da sich der Mann über Schmerzen beklagte. Die unerfahrene Lenkerin fuhr aus bislang unbekannten Gründen in einer Rechtskurve geradeaus. Dabei überfuhr sie eine Rabatte sowie einen Stein und kam in einer Gartenwirtschaft am Dorfplatz zum Stillstand. Zwei Gäste der Wirtschaft konnten sich noch rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich entfernen.
In der Gartenwirtschaft entstand diverser Sachschaden. Auch das Fahrzeug wurde beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Abklärungen durch eine zufällig vorbeifahrende Patrouille der Schweizer Grenzwache Basel ergaben, dass der kosovarische Führerausweis der Lenkerin nicht mehr gültig ist. Die Lenkerin wird durch die Polizei Basel-Landschaft an die Staatsanwaltschaft angezeigt.


